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Der Wald in Brandenburg

Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands.
Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Die Wälder in Brandenburg werden durch Kiefern dominiert. Dies entspricht  nicht immer den natürlichen Verhältnissen. Deshalb soll der Anteil der Mischwälder auf 40 Prozent erhöht werden. Mischwälder sind nicht nur weniger anfällig gegen Schädlinge und Waldbrände, sie können auch flexibler auf den Klimawandel reagieren. Holz aus Brandenburgs Wäldern ist ein gefragter Rohstoff für die Industrie und bietet eine Erwerbsgrundlage für rund 15.000 Menschen im Land.

Angesichts des hohen Anteils von Wald an der Landesfläche Brandenburgs tragen Waldbesitzer aller Eigentumsformen eine besondere Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge zu tragen, dass der Wald auch in Zukunft Klimaverbesserer, Heimat für Tiere und Pflanzen, Erholungsort, Rohstofflieferant und Arbeitsplatz sein kann.

Die Landesforstverwaltung steht in der Pflicht, in allen in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereichen für eine kontinuierliche Entwicklung zu sorgen. Dazu soll sie Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Waldes unterstützen, forstwirtschaftliche Maßnahmen fördern, die Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse unterstützen und Nutzungskonflikte unterschiedlichster Interessen vermindern helfen sowie die entsprechenden Instrumente dafür aufzeigen.

Die oberste Forstbehörde wird durch den von der Landesregierung berufenen Forstausschuss beraten. Durch seine Zusammensetzung aus Vertretern der Waldbesitzer, der Gewerkschaften, der Forschung, des Naturschutzes, der forstlichen Unternehmen und der Sachverständigen ist gewährleistet, dass in den regelmäßig stattfindenden nichtöffentlichen Sitzungen alle Interessenvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Probleme direkt anzusprechen und zu diskutieren. Außerdem wird der Forstausschuss vor wichtigen forstpolitischen Entscheidungen der Landesregierung angehört.

Der Wald in Brandenburg

Brandenburg verfügt über rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 Prozent der Landesfläche. Damit ist Brandenburg eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands.
Dieser Wald gehört zu zwei Dritteln privaten Besitzern und zu einem Viertel dem Land Brandenburg. Die Wälder in Brandenburg werden durch Kiefern dominiert. Dies entspricht  nicht immer den natürlichen Verhältnissen. Deshalb soll der Anteil der Mischwälder auf 40 Prozent erhöht werden. Mischwälder sind nicht nur weniger anfällig gegen Schädlinge und Waldbrände, sie können auch flexibler auf den Klimawandel reagieren. Holz aus Brandenburgs Wäldern ist ein gefragter Rohstoff für die Industrie und bietet eine Erwerbsgrundlage für rund 15.000 Menschen im Land.

Angesichts des hohen Anteils von Wald an der Landesfläche Brandenburgs tragen Waldbesitzer aller Eigentumsformen eine besondere Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge zu tragen, dass der Wald auch in Zukunft Klimaverbesserer, Heimat für Tiere und Pflanzen, Erholungsort, Rohstofflieferant und Arbeitsplatz sein kann.

Die Landesforstverwaltung steht in der Pflicht, in allen in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereichen für eine kontinuierliche Entwicklung zu sorgen. Dazu soll sie Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Waldes unterstützen, forstwirtschaftliche Maßnahmen fördern, die Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse unterstützen und Nutzungskonflikte unterschiedlichster Interessen vermindern helfen sowie die entsprechenden Instrumente dafür aufzeigen.

Die oberste Forstbehörde wird durch den von der Landesregierung berufenen Forstausschuss beraten. Durch seine Zusammensetzung aus Vertretern der Waldbesitzer, der Gewerkschaften, der Forschung, des Naturschutzes, der forstlichen Unternehmen und der Sachverständigen ist gewährleistet, dass in den regelmäßig stattfindenden nichtöffentlichen Sitzungen alle Interessenvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Belange und Probleme direkt anzusprechen und zu diskutieren. Außerdem wird der Forstausschuss vor wichtigen forstpolitischen Entscheidungen der Landesregierung angehört.

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