Vorsorgender Bodenschutz
Wie die Luft und das Wasser gehört der Boden zu den natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und zum Kernbereich unserer Umwelt. Er ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, ein Teil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Stoffkreisläufen sowie prägendes Element von Natur und Landschaft. Boden ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt, teilweise bereits in einem nicht mehr tolerierbaren Ausmaß. Boden ist nur bedingt vermehrbar und erneuert sich nur sehr langsam. Bodenschädigungen bleiben vielfach zunächst unbemerkt und sind daher oft erst in größeren Zeiträumen feststellbar. Aufgrund der langfristigen Wirkungen sind Bodenschutzanforderungen im Interesse nachfolgender Generationen in besonderem Maße am Vorsorgeprinzip auszurichten und deshalb zukunftsorientiert zu organisieren.
Umfassender Bodenschutz kann nur gelingen, wenn er verstärkt Eingang in andere Politikfelder findet. Dies betrifft alle Bereiche, bei denen stoffliche Eintragspfade in den Boden berührt werden, wie beispielsweise Immissionen, Abfallentsorgung sowie bewirtschaftungsbedingte Einträge aus dem Agrarsektor aber auch nichtstoffliche Aspekte der Bodenschutzplanung wie Flächeninanspruchnahme und -recycling.
Rechtlich verankert ist der Bodenschutz in erster Linie im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG). Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger von natürlichen Funktionen, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Ziele des Bodenschutzes sind die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen (Regelungs- und Lebensraumfunktion) ebenso wie die Erhaltung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Daraus leiten sich die Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes ab.
Die Gefährdung des Bodens hat insbesondere in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Der Bodenschutz unternimmt gegenwärtig große Bemühungen, um Stoffeinträge und andere Beeinträchtigungen des Bodens, die durch das Auf- und Einbringen von Materialien bedingt sind, zu verhindern. Neben der Verunreinigung durch flächenhafte diffuse Einträge (Luft, Niederschläge) und nutzungsbedingte Stoffeinträge durch den Menschen sind es Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion, verursacht durch Witterung und Fehlverhalten des Menschen sowie die stark gestiegene Flächeninanspruchnahme durch Bebauung (Bodenversiegelung) und Bodenzerstörung (Bodenabbau, Devastierung), die den Boden in seiner Funktionstüchtigkeit vorübergehend oder auch nachhaltig (dauerhaft) beeinträchtigen können.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg stellt hierzu umfangreiche Informationsunterlagen bereit.
Mit der Zielsetzung, Belange des Bodenschutzes stärker als bisher im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen und damit den Boden als Teil des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen auch für zukünftige Generationen zu erhalten, wurde vom Landesumweltamt die "Handlungsanleitung Bodenschutz" aufgelegt. Für eine effiziente Daseinsvorsorge im Sinne der Gefahrenabwehr sind Daten aus den Bereichen Bodenschutz, Bodenkunde/Geologie enger zu verknüpfen und damit mehrfach zu nutzen. So werden im Land Brandenburg Boden- und Altlasteninformationen für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltrahmengesetz sowie für staatliche und kommunale Planungen in der Weise erfasst, dass sie gleichzeitig für künftige landesrechtliche Vorschriften anwendbar sind. Es handelt sich dabei um die Fachinformationssysteme (FIS) Bodenschutz (FISBOS), Bodengeologie (FISBOG) im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und Altlasten (FISAL) im Landeamt für Umwelt.
Als Beispiel für eine erfolgreiche ressortübergreifende Zusammenarbeit gilt das Projekt Digitalisiertes Bodenbeschreibungs-System (DIBOS).
Ein wirksamer Bodenschutz lässt sich allein über rechtliche Regelungen und die Einführung neuer Standards nicht gewährleisten. Vielmehr muss heranwachsenden Generationen frühzeitig und lebensnah die Bedeutung des Bodens als ein schützenswertes Gut stärker als bisher vermittelt werden. Um diesen Prozess wirksam zu unterstützen, müssen Verantwortungs- und Entscheidungsträger eingebunden werden. Über die Plattform "Boden und Bildung" werden in einem Netzwerk Partnerschaften zwischen Schulen, Hochschulen und Universitäten befördert und Interessenten zusammengebracht. Das bereits vorhandene breite Interesse am Boden und Bodenschutz zeigt sich unter anderem im großen Echo auf die "Steckbriefe Brandenburger Böden".
Zur weiteren Stärkung des Bodenbewusstseins wird die gemeinsame Aktion der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG) und des Bundesverbandes Boden (BVB) zur Ausrufung des Boden des Jahres unterstützt.
Wie die Luft und das Wasser gehört der Boden zu den natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und zum Kernbereich unserer Umwelt. Er ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, ein Teil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Stoffkreisläufen sowie prägendes Element von Natur und Landschaft. Boden ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt, teilweise bereits in einem nicht mehr tolerierbaren Ausmaß. Boden ist nur bedingt vermehrbar und erneuert sich nur sehr langsam. Bodenschädigungen bleiben vielfach zunächst unbemerkt und sind daher oft erst in größeren Zeiträumen feststellbar. Aufgrund der langfristigen Wirkungen sind Bodenschutzanforderungen im Interesse nachfolgender Generationen in besonderem Maße am Vorsorgeprinzip auszurichten und deshalb zukunftsorientiert zu organisieren.
Umfassender Bodenschutz kann nur gelingen, wenn er verstärkt Eingang in andere Politikfelder findet. Dies betrifft alle Bereiche, bei denen stoffliche Eintragspfade in den Boden berührt werden, wie beispielsweise Immissionen, Abfallentsorgung sowie bewirtschaftungsbedingte Einträge aus dem Agrarsektor aber auch nichtstoffliche Aspekte der Bodenschutzplanung wie Flächeninanspruchnahme und -recycling.
Rechtlich verankert ist der Bodenschutz in erster Linie im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG). Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger von natürlichen Funktionen, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Ziele des Bodenschutzes sind die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen (Regelungs- und Lebensraumfunktion) ebenso wie die Erhaltung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Daraus leiten sich die Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes ab.
Die Gefährdung des Bodens hat insbesondere in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Der Bodenschutz unternimmt gegenwärtig große Bemühungen, um Stoffeinträge und andere Beeinträchtigungen des Bodens, die durch das Auf- und Einbringen von Materialien bedingt sind, zu verhindern. Neben der Verunreinigung durch flächenhafte diffuse Einträge (Luft, Niederschläge) und nutzungsbedingte Stoffeinträge durch den Menschen sind es Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion, verursacht durch Witterung und Fehlverhalten des Menschen sowie die stark gestiegene Flächeninanspruchnahme durch Bebauung (Bodenversiegelung) und Bodenzerstörung (Bodenabbau, Devastierung), die den Boden in seiner Funktionstüchtigkeit vorübergehend oder auch nachhaltig (dauerhaft) beeinträchtigen können.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg stellt hierzu umfangreiche Informationsunterlagen bereit.
Mit der Zielsetzung, Belange des Bodenschutzes stärker als bisher im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen und damit den Boden als Teil des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen auch für zukünftige Generationen zu erhalten, wurde vom Landesumweltamt die "Handlungsanleitung Bodenschutz" aufgelegt. Für eine effiziente Daseinsvorsorge im Sinne der Gefahrenabwehr sind Daten aus den Bereichen Bodenschutz, Bodenkunde/Geologie enger zu verknüpfen und damit mehrfach zu nutzen. So werden im Land Brandenburg Boden- und Altlasteninformationen für die Aufgabenerfüllung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltrahmengesetz sowie für staatliche und kommunale Planungen in der Weise erfasst, dass sie gleichzeitig für künftige landesrechtliche Vorschriften anwendbar sind. Es handelt sich dabei um die Fachinformationssysteme (FIS) Bodenschutz (FISBOS), Bodengeologie (FISBOG) im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und Altlasten (FISAL) im Landeamt für Umwelt.
Als Beispiel für eine erfolgreiche ressortübergreifende Zusammenarbeit gilt das Projekt Digitalisiertes Bodenbeschreibungs-System (DIBOS).
Ein wirksamer Bodenschutz lässt sich allein über rechtliche Regelungen und die Einführung neuer Standards nicht gewährleisten. Vielmehr muss heranwachsenden Generationen frühzeitig und lebensnah die Bedeutung des Bodens als ein schützenswertes Gut stärker als bisher vermittelt werden. Um diesen Prozess wirksam zu unterstützen, müssen Verantwortungs- und Entscheidungsträger eingebunden werden. Über die Plattform "Boden und Bildung" werden in einem Netzwerk Partnerschaften zwischen Schulen, Hochschulen und Universitäten befördert und Interessenten zusammengebracht. Das bereits vorhandene breite Interesse am Boden und Bodenschutz zeigt sich unter anderem im großen Echo auf die "Steckbriefe Brandenburger Böden".
Zur weiteren Stärkung des Bodenbewusstseins wird die gemeinsame Aktion der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG) und des Bundesverbandes Boden (BVB) zur Ausrufung des Boden des Jahres unterstützt.