Aufhebung von Wasserschutzgebieten in Brandenburg
Zahlreiche kleine Wasserwerke, insbesondere im ländlichen Raum, dienen nicht mehr der öffentlichen Wasserversorgung. Sie wurden entweder stillgelegt oder werden nur noch für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb weiter genutzt. Die Aufhebung der zugehörigen Wasserschutzgebiete entlastet die betroffenen Bürger sowie Industrie und Landwirtschaft von Nutzungsbeschränkungen und Verboten.
Vor der Aufhebung wird durch die unteren Wasserbehörden in jedem Einzelfall gründlich geprüft, ob die Trinkwasserversorgung durch den Anschluss der Versorgungsgebiete an größere Wasserwerke weiterhin uneingeschränkt gewährleistet ist.
Des Weiteren wird im Sinne der Daseinsvorsorge geprüft, dass der durch das aufzuhebende Wasserschutzgebiet geschützte Grundwasservorrat in absehbarer Zeit nicht mehr für neu entstehenden Bedarf benötigt wird.
Einen Überblick über die aufgehobenen Wasserschutzgebiete gibt die folgende Übersicht. Der Prozess der Überprüfung und Aufhebung nicht mehr benötigter Wasserschutzgebiete ist noch nicht abgeschlossen, so dass mit weiteren Aufhebungen zu rechnen ist.
Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten circa 70 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Bisher wurden 781 Wasserschutzgebiete (WSG) durch insgesamt 63 Rechtsverordnungen aufgehoben.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgehobenen Wasserschutzgebiete.
Summe | 788 |
Landkreis / kreisfreie Stadt |
Anzahl der aufgehobenen WSG |
Brandenburg |
5 |
Barnim | 41 |
Dahme-Spreewald | 18 |
Elbe-Elster | 35 |
Frankfurt (Oder) | 3 |
Havelland | 31 |
Märkisch-Oderland | 155 |
Oberhavel | 25 |
Oberspreewald-Lausitz | 9 |
Oder-Spree | 69 |
Ostprignitz-Ruppin | 42 |
Potsdam | 4 |
Potsdam-Mittelmark | 51 |
Prignitz | 79 |
Spree-Neiße | 25 |
Teltow-Fläming | 52 |
Uckermark | 144 |
Zahlreiche kleine Wasserwerke, insbesondere im ländlichen Raum, dienen nicht mehr der öffentlichen Wasserversorgung. Sie wurden entweder stillgelegt oder werden nur noch für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb weiter genutzt. Die Aufhebung der zugehörigen Wasserschutzgebiete entlastet die betroffenen Bürger sowie Industrie und Landwirtschaft von Nutzungsbeschränkungen und Verboten.
Vor der Aufhebung wird durch die unteren Wasserbehörden in jedem Einzelfall gründlich geprüft, ob die Trinkwasserversorgung durch den Anschluss der Versorgungsgebiete an größere Wasserwerke weiterhin uneingeschränkt gewährleistet ist.
Des Weiteren wird im Sinne der Daseinsvorsorge geprüft, dass der durch das aufzuhebende Wasserschutzgebiet geschützte Grundwasservorrat in absehbarer Zeit nicht mehr für neu entstehenden Bedarf benötigt wird.
Einen Überblick über die aufgehobenen Wasserschutzgebiete gibt die folgende Übersicht. Der Prozess der Überprüfung und Aufhebung nicht mehr benötigter Wasserschutzgebiete ist noch nicht abgeschlossen, so dass mit weiteren Aufhebungen zu rechnen ist.
Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Inzwischen konnten circa 70 Prozent der zu DDR-Zeiten festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgehoben werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Wasserschutzgebiete für sehr kleine Wasserwerke im ländlichen Bereich, die nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren und deshalb stillgelegt wurden oder nur noch der Gewinnung von Brauchwasser dienen.
Bisher wurden 781 Wasserschutzgebiete (WSG) durch insgesamt 63 Rechtsverordnungen aufgehoben.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgehobenen Wasserschutzgebiete.
Summe | 788 |
Landkreis / kreisfreie Stadt |
Anzahl der aufgehobenen WSG |
Brandenburg |
5 |
Barnim | 41 |
Dahme-Spreewald | 18 |
Elbe-Elster | 35 |
Frankfurt (Oder) | 3 |
Havelland | 31 |
Märkisch-Oderland | 155 |
Oberhavel | 25 |
Oberspreewald-Lausitz | 9 |
Oder-Spree | 69 |
Ostprignitz-Ruppin | 42 |
Potsdam | 4 |
Potsdam-Mittelmark | 51 |
Prignitz | 79 |
Spree-Neiße | 25 |
Teltow-Fläming | 52 |
Uckermark | 144 |