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Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Handel mit geschützten Arten nimmt während der Pandemie in Brandenburg zu

- Erschienen am 01.03.2021

Potsdam – Der Welttag des Artenschutzes am 3. März ist der Geburtstag des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, mit dem wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen, die von internationalen Handelsinteressen und der Ausbeutung ihrer Wildbestände bedroht sind. „Der unkontrollierte Handel mit Wildtieren bedroht nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Gesundheit des Menschen ganz unmittelbar und global“, sagt Umweltminister Axel Vogel. „Eine verstärkte Kontrolle dieses Handels ist daher wichtiger denn je“.

Während die genauen Hintergründe der Pandemie sowie die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Wildtieren aktuell international noch untersucht werden, ist bereits klar, dass unkontrollierte Entnahme und Nutzung von Wildtieren den Übergang solcher Erreger letztlich ermöglicht. Woran Wildtiere angepasst sind, wird für den Menschen gefährlich.

In Brandenburg bringt die Zeit der Pandemie und ihrer Eindämmung noch eine weitere Wechselbeziehung von Pandemie und Wildtieren zum Vorschein: Etwa 5 bis 10 Prozent mehr Anmeldungen geschützter Arten gegenüber den Vorjahren und zunehmende Anfragen von interessierten Haltern beim Landesamt für Umwelt lassen den Schluss zu, dass der Kauf, die Haltung und damit der Handel mit Tieren wildlebender Arten mit dem Lockdown einen Zuwachs erfährt.

Es ist positiv, wenn Menschen sich für wildlebende Arten interessieren, diese aus kontrollierten Nachzuchten mit den artenschutzrechtlichen Nachweisen erwerben und diese mit dem nötigen Sachverstand und den erforderlichen Einrichtungen art- und verhaltensgerecht halten. Für zahlreiche auch sogenannte exotische Arten kann mittlerweile auf solche legalen Gefangenschaftsnachzuchten zurückgegriffen werden. Im Land Brandenburg werden jährlich etwa 800 Papageien und etwa 1.000 Landschildkröten von versierten Hobbyzüchtern produziert, die potentielle Halterinnen und Halter auch gut beraten können.

Doch Tiere wildlebender Arten werden auch auf Börsen, im Internet oder über zwielichtige Kanäle erworben. Hierbei handelt es sich oft um illegale Wildfänge. Meist erfolgen Handel und Transporte solcher Exemplare unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Handelt es sich um geschützte Arten und die entsprechenden Nachweise der legalen Herkunft können nicht erbracht werden, machen sich Händler, aber auch Käufer und Besitzende strafbar. Solchen Exemplaren droht die Einziehung.

Der Handel mit der Natur entnommenen Wildfängen soll zurückgedrängt werden. Die Haltung zahlreicher Arten ist mit kontrollierten Nachzuchten möglich, vor deren Erwerb sich jede und jeder umfassend über die jeweilige Art informieren und erfahrene Züchter kontaktieren sollte. Auch ist vor dem Kauf zu bedenken, dass beispielsweise Landschildkrötenarten bis zu 70 Jahre alt werden können. Ein Graupapagei, die im Land Brandenburg mit Abstand am häufigsten gehaltene geschützte Papageienart, kann immerhin 60 Jahre in Gefangenschaft erreichen.  

Brandenburg will sich auf nationaler Ebene in der Umweltministerkonferenz zusammen mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass der Handel mit Wildtieren in Deutschland stärker kontrolliert wird und die Artenschutzbehörden besser aufgestellt werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten in Bezug auf Haltung und Handel geschützter Arten erhalten Interessierte im Internet.