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Pressestatement von Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel zum Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Umgang mit dem Wolf

- Erschienen am 01.12.2023
„Ich begrüße den einstimmigen Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen und für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Ich unterstütze den Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und begrüße die von ihr dargelegte Neuauslegung des geltenden Rechts für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden führen.
Unsere Strategie, Herdenschutzmaßnahmen umfassend zu finanzieren und weiter auszubauen ist die Grundlage dafür, die Entnahme schadenstiftender Wölfe rechtssicher durchführen zu können. Diese Strategie werden wir konsequent weiterverfolgen.
Ich habe mich persönlich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass es Erleichterungen in der Bewertung der rechtlichen Voraussetzungen für Entnahmen geben soll.  Die von Bundesumweltministerin dahingehend vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Praxisleitfadens Wolf bedeuten für uns, dass wir die Brandenburgische Wolfsverordnung kurzfristig überarbeiten werden.
Kern der Neuerung ist, dass die Länder Gebiete mit erhöhtem Rissgeschehen festlegen können. In solchen Gebieten genügt künftig unter bestimmten Voraussetzungen das einmalige Überwinden von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen auch ohne genetische Identifikation des Einzeltiers. In einem festzulegenden Radius von 1.000 Metern (je nach örtlichen Gegebenheiten) um die betroffene Nutztierhaltung und für einen Zeitraum von 21 Tagen sollen Wolfsentnahmen vereinfacht durchgeführt werden können. Bisher war eine genetische Identifikation erforderlich. Die genauen Maßgaben für Gebietsabgrenzungen und die Ablauforganisation werden derzeit durch mein Haus und das Landesamt für Umwelt erarbeitet und dann mit den Landnutzer- und Naturschutzverbänden erörtert.
Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der von schadstiftenden Wölfen besonders betroffenen sechs Bundesländer wird diesbezügliche Vorschläge unterbreiten.Unverändert wird aber weiter gelten, dass auch bei Anwendung dieser Regelungen der Wolf als geschützte Art nicht willkürlich geschossen werden darf.
Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, die tatsächlich schadstiftenden Wölfe schneller und effektiver zu entfernen, ist die Botschaft, die von dieser Umweltministerkonferenz ausgeht."

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