Todesstreifen wird lebendiges „Grünes Band“: Kabinett beschließt Nationales Naturmonument an früherer innerdeutscher Grenze
- Erschienen amPressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg
Brandenburg erklärt den 30 Kilometer langen Streifen entlang der einstigen innerdeutschen Grenze zum Nationalen Naturmonument. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. Die entsprechende Verordnung werden Ministerpräsident Dietmar Woidke, Umweltminister Axel Vogel und Kulturministerin Manja Schüle unterzeichnen. Brandenburg beteiligt sich damit auf seinem Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze zu Niedersachsen an einem bundesweiten Projekt der Erinnerungskultur. Das gesamte sogenannte Grüne Band entlang des ehemaligen Todesstreifens – mit seiner Länge von 1.393 Kilometern das größte Biotopverbundsystem Deutschlands – soll ein einzigartiger Ort der Zeitgeschichte werden.
Ministerpräsident Dietmar Woidke:
„Einst mit hohen Mauern, Stacheldraht und Wachtürmen bebaut, ist das ehemalige innerdeutsche Grenzgebiet heute ein bedeutendes Naturrefugium. Das ‚Grüne Band‘ ist Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument wird nun der historische Aspekt der einstigen innerdeutschen Grenze noch stärker betont. Einer Grenze, die so vielen Menschen Tod und Leid brachte, die Familien zerriss und Lebenswege durchkreuzte."
Umweltminister Axel Vogel:
„Biologische Vielfalt kennt keine Grenzen. Jetzt leistet auch Brandenburg seinen Beitrag zu der europaweiten Vision eines lebendigen ‚Grünen Bandes Europa‘. Für die Menschen bildete der ‚Eiserne Vorhang‘ eine unüberwindbare Barriere. Heute reihen sich artenreiche Kulturlandschaften, Gebirge und Flusstäler aneinander, wie sie in Europa sonst kaum noch zu finden sind. Zudem ist die Initiative ein Erinnerungs- und Friedensprojekt, in dem Menschen aus ehemals verfeindeten Ländern eng zusammenarbeiten.“
Kulturministerin Manja Schüle:
„Früher trennte der Todesstreifen Ost und West – heute lädt das Grüne Band zu Begegnung und Austausch weit über frühere innerdeutsche Grenzen hinweg ein. Es bietet die Chance, länderübergreifend umfassende Gedenk- und Erinnerungsprojekte zu entwickeln und nachhaltigen Tourismus weiter voranzubringen. Damit hat das Grüne Band die Chance, sich zu einem Projekt mit europäischer Dimension und Strahlkraft weiterzuentwickeln.“
Das „Grüne Band“ erstreckt sich in Brandenburg entlang der Elbe in der Prignitz zwischen der Flussmitte bis zum wasserseitigen Deichschutzstreifen. Mit seinen naturnahen Offenlandbereichen, Wäldern und Gewässern sowie einigen gut erhaltenen Feuchtgebieten und Mooren zeigt das „Grüne Band“ einen eindrucksvollen Querschnitt durch die Auenlandschaft und ist ein wichtiger Wanderkorridor für seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere.
Das „Grüne Band“ ist in Brandenburg zudem eine wichtige Teilfläche der Natura 2000-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe und enthält mit dem Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“, dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Lenzener Elbniederungen“, dem „Landschaftsschutzgebiet Brandenburgische Elbtalaue“ und vier Naturschutzgebieten geschützte Rückzugs- und Lebensräume für viele Arten.
Mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments werden keine neuen zusätzlichen Verbote festgesetzt. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Bundeswasserstraße wird durch die Verordnung nicht eingeschränkt. Das „Grüne Band“ soll im Rahmen der bestehenden Schutzgebiete als Ort der Erinnerung und lebendiges Denkmal erhalten und entwickelt werden. Die in der Landschaft hinterlassenen Spuren der innerdeutschen Grenze sollen an die Zeiten des Kalten Krieges erinnern und Mahnung gegen Menschenrechtsverletzungen sein.
Brandenburg hat sich im Koalitionsvertrag zum Schutz des „Grünen Bands“ bekannt. Mit der Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes 2020 und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung wurde die Möglichkeit zur Ausweisung eines Nationalen Naturmonumentes neu geschaffen. Nach dem Unterschutzstellungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung 2021 erfolgte nun die Festsetzung durch eine Verordnung der Landesregierung. Träger des Nationalen Naturmonuments sind die für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Kultur zuständigen Ministerien.
Das „Grüne Band“ Deutschland ist ein Vorhaben mehrerer Bundesländer und reicht von Travemünde in Schleswig-Holstein bis zum Dreiländereck bei Hof in Bayern. Die Abschnitte in Thüringen und Sachsen-Anhalt sind bereits als Nationale Naturmonumente festgesetzt.
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