Ruheoasen und Horte der biologischen Vielfalt – Agrar-Umweltministerium fördert Kleingartenwesen mit neuer Richtlinie
- Erschienen amPotsdam – Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Begrünung der Städte und Gemeinden und tragen damit aktiv zum Klima-, Umwelt- und Artenschutz bei. Sie verbessern die Lebensqualität der Menschen und bieten zugleich Lebensräume für diverse Tier- und Pflanzenarten. Das Brandenburger Umweltministerium unterstützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ab sofort über eine neue Richtlinie.
Agrar-Umweltstaatssekretärin Silvia Bender: „Im Hinblick auf die sozialen und ökologischen Funktionen von Kleingärten hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode das Ziel gesetzt, das Kleingartenwesen im Land Brandenburg zu stärken. Kleingärten sind Horte der biologischen Vielfalt, denn Hecken und Obstbäume bieten Nahrung und Schutz für zahlreiche Kleintiere, Insekten und Vögel. Gleichzeitig fungieren die Gartenparzellen als Ruheoasen für Bürgerinnen und Bürger, ganz besonders in den Städten.“
Mit der „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburgs über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens im Land Brandenburg“ werden Vorhaben der örtlichen und regionalen Kleingartenvereine in Brandenburg unterstützt.
Mit der Richtlinie werden künftig Renaturierungsmaßnahmen förderfähig. Darunter fallen beispielsweise der Rückbau von Anlagen auf nicht genutzten Kleingartenparzellen, die Erstellung von Rückbaukonzeptionen sowie die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen. Auch Neu- und Umbaumaßnahmen selbst genutzter Vereinsheime, einschließlich der Abwasserentsorgung, sowie die Instandhaltung oder Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen können über die Richtlinie gefördert werden.
Zudem unterstützt die Förderrichtlinie projektbezogene Maßnahmen wie Fortbildungen, Konferenzen, Ausstellungen und Publikationen, die unter anderem der Nachwuchsgewinnung und der Aufklärung über eine umweltschonende Gartennutzung dienen. Die Erneuerung von Wegen, Kinderspielplätzen und Erholungsflächen wird inklusive Begleitpflanzungen gefördert, sodass die Nutzerinnen und Nutzer der Kleingartenanlage davon profitieren und zugleich ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet wird.
Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Anträge von Kleingartenvereinen können ab sofort schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an michael.mey@lelf.brandenburg.de gestellt werden.