Handysammlung zum internationalen E-Waste-Day – Umwelt- und Verbraucherschutzministerium rufen zur Beteiligung auf
- Erschienen amPotsdam – Der heutige internationale E-Waste-Day (Elektroschrott) weist auf das Recycling von Elektrogeräten und damit auf einen bewussteren Umgang mit Ressourcen hin. Das Brandenburger Umweltministerium und das Verbraucherschutzministerium starten deshalb in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Sammelaktion für alte Handys und Smartphones. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgerufen, alte Geräte für eine Wiederverwendung oder ein umweltfreundliches Recycling in den Wertstoffkreislauf zurückzugeben.
Das Umwelt- und das Verbraucherschutzministerium wollen mit der Aktion ein Zeichen für mehr Kreislaufwirtschaft bei Elektro- und Elektronikgeräten setzen, und rufen auf, alte Handys in den Wertstoffkreislauf zurückzugeben. Dafür wird im Foyer der beiden Ministerien eine Sammelbox aufgestellt.
Umweltstaatssekretärin Silvia Bender:
„Im Jahr 2019 wurde in Deutschland mit rund 2,1 Millionen Tonnen Elektroschrott ein nie dagewesener Rekordwert erreicht. Dabei führen Rohstoffgewinnung und Produktion zu immensen Umweltauswirkungen. Was für Handys und Smartphones gilt, trifft selbstverständlich auch auf den Umgang mit allen anderen Elektrogeräten zu. Jede Wiederverwendung oder stoffliche Nutzung schont Ressourcen und entlastet das Klima. Ressourcenschutz geht nur durch konsequente Erfassung der Wertstoffe und ein bestmögliches Recycling Hierzu braucht es flächendeckend verbrauchergerechte Sammelmöglichkeiten. Mit der zusätzlichen Verpflichtung großer Supermarktketten zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte durch das Elektrogesetz konnte die Situation verbessert werden. Aber auch Sammelinitiativen für alte Handys, wie die der Deutschen Umwelthilfe, können einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung und dem Recycling sowie zur Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher leisten.“
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl an verschiedenen Werkstoffen, so zum Beispiel seltene Erden, welche – je nach Gerät – ein hohes Recyclingpotential haben können. Da Deutschland, aber auch die Europäische Union, nur begrenzt über natürliche Vorkommen bestimmter Mineralien verfügen, existiert bereits seit 2011 eine Liste der EU-Kommission von mittlerweile 30 kritischen Rohstoffen.
Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer:
„Alte Handys aufzubereiten und wiederzuverwerten schont unsere Ressourcen und ist nachhaltig. Bis zu 20 Prozent aller gesammelten Alt-Mobiltelefone können repariert, wieder nutzbar gemacht oder zumindest als Ersatzteilspender für andere Geräte verwendet werden. Der Nutzen für die Umwelt ist enorm: Schon die Aufbereitung eines einzelnen Smartphones spart 14 Kilogramm an Ressourcen und 58 Kilogramm an Treibhausgasemissionen ein, die für die Herstellung eines neuen Gerätes notwendig wären.“
Laut Umweltbundesamt wurden im Jahr 2018 pro Einwohner etwa 9,3 Kilogramm Elektro- und Elektronikaltgeräte im Bundesdurchschnitt gesammelt. In Brandenburg wurden durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 6 Kilogramm je Einwohner gesammelt.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe:
„Handys sind zu einem Symbol unserer Wegwerfgesellschaft geworden. Jedes Jahr werden rund 24 Millionen neue Geräte verkauft. Meist werden sie nur zwei bis drei Jahre genutzt und verschwinden dann in der Schublade oder oftmals im Hausmüll, obwohl sie noch funktionsfähig sind. Dieser Umgang mit Ressourcen ist nicht nachhaltig und belastet zudem das Klima. Deshalb ist es besonders wichtig, Smartphones nicht ständig zu wechseln, sondern möglichst lange zu nutzen, zu reparieren oder auf gebrauchte Geräte zu setzen. Zweit- oder Drittgeräte sollten nicht gehortet, sondern über Sammelinitiativen wie "Handys für die Umwelt", wiederverwendet oder recycelt werden. Was für Handys gilt, gilt selbstverständlich auch für den Umgang mit allen anderen Elektrogeräten. Jede Wiederverwendung oder stoffliche Nutzung schont Ressourcen und entlastet das Klima.“
Bei der Sammelaktion erfasste Handys und Smartphones werden einzeln geprüft, ob sie sich noch reparieren und für eine weitere Nutzung aufbereiten lassen. Persönliche Daten werden dabei professionell und vollständig gelöscht. Smartphones werden heutzutage im Durchschnitt lediglich zwei bis drei Jahre genutzt. Selbst im Falle eines Akku- und Display-Tauschs ist aus ökologischen Gründen eine weitere Nutzung des Smartphones sinnvoll. Sind die gesammelten Geräte allerdings nicht für eine Wiederverwendung geeignet, werden enthaltene Rohstoffe durch einen zertifizierten Recycler zurückgewonnen und Schadstoffe umweltgerecht behandelt. Hierzu arbeitet die DUH mit dem Entsorgungsfachbetrieb Mobile-Box zusammen. Die Erlöse der Sammelaktion fließen vollständig in die Umwelt- und Verbraucherschutztätigkeiten der Deutschen Umwelthilfe ein und werden insbesondere für Aufklärungskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Ökodesign, Abfallvermeidung sowie Meeresvermüllung eingesetzt.
Hintergrund
Seit 2019 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte eine Sammelquote von 65 Prozent der bisher durchschnittlich in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Die erhöhte Sammelquote entspräche einer Sammelmenge von 14 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die Umsetzungspflicht stammt aus der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Daher sind ab dem 1. Januar 2022 auch die Discounter und Supermärkte mit in der Verantwortung, Elektro- und Elektronikgeräte zu sammeln. Die neue Regelung aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besagt, dass in Lebensmittelgeschäften, die auch Elektrogeräte verkaufen, ab einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern sowohl alte Elektrogeräte beim Kauf eines neuen als auch unabhängig vom Neukauf bis zu drei kleine Geräte (Abmessungen kleiner 25 Zentimeter) abgegeben werden können.
Neben besseren Sammelangeboten braucht es künftig auch eine verbesserte Erfassung sowie Kooperationsmöglichkeiten, die es Kommunen und Betreibern von Erstbehandlungsanlagen leichter machen, zusammen zu arbeiten. Ebenso wurden bereits die Pflichten konkretisiert, Elektro- und Elektronikgeräte möglichst bruchsicher zu erfassen und zur Erstbehandlungsanlage zu befördern.