LSG „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“ – Auslegung startet morgen
- Erschienen amPotsdam – Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz plant, die Verordnung des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“ zu aktualisieren und die bebauten Ortslagen nicht mehr in das Landschaftsschutzgebiet einzubeziehen.
Die Ausgliederung der Ortschaften soll den Gemeinden eine städtebauliche Entwicklung ohne die bisher geltenden Beschränkungen des Landschaftsschutzgebiets ermöglichen. Im LSG ist eine bauliche Entwicklung derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Bei der Ausweisung neuerer Landschaftsschutzgebiete werden deshalb bewusst Ortschaften ausgegliedert. Insofern handelt es sich um eine Anpassung an den allgemeinen Standard im Land Brandenburg.
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung und die dazugehörigen Karten werden für eine möglichst breite Beteiligung öffentlich ausgelegt.
Ab morgen, 16. November, bis zum 18. Dezember 2020 sind die Unterlagen bei den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, den Städten Senftenberg, Schwarzheide und Lauchhammer sowie den Ämtern Ruhland, Plessa und Ortrand einsehbar.
Außerdem können die Unterlagen im Internet eingesehen werden.