Uckermärkischer Radrundweg ist fertig: Minister Vogel gab letztes Teilstück frei und informierte sich über das Bodenordnungsverfahren „Unteres Welsebruch“
- Erschienen amSchwedt – Das letzte, rund 5,5 Kilometer lange Teilstück des Uckermärkischen Radrundwegs wurde heute durch Agrar- und Umweltminister Axel Vogel feierlich eröffnet. Ausgebaut wurde es von der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens „Unteres Welsebruch“. Land und Bund förderten dieses Projekt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Höhe von etwa 1,7 Mio. Euro. Der Ausbau des Radweges ist, wie auch die weiteren Vorhaben im Bodenordnungsverfahren, das Ergebnis des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes, das in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiert.
Mit dem letzten Teilstück schließt sich der Uckermärkische Radrundweg, der mit über 260 Kilometern den Naturpark Uckermärkische Seen, das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und den Nationalpark Unteres Odertal miteinander verbindet. Der nun fertiggestellte Abschnitt des Radrundwegs zwischen Kummerow und Blumenhagen ist nur eine von vielen Maßnahmen, die die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens „Unteres Welsebruch“ umsetzt. Der Weg dient landwirtschaftlichen und touristischen Zwecken gleichermaßen. Die Stadt Schwedt und der Landkreis Uckermark finanzierten den verbleibenden Eigenanteil der Kosten in Höhe von rund 430.000 Euro.
Minister Axel Vogel:
„Bisher standen bei der Flurbereinigung zumeist agrarstrukturelle Verbesserungen im Mittelpunkt. Doch die Flurbereinigung kann auch beim Erreichen der Klimaneutralität unterstützen. Das Verfahren „Unteres Welsebruch“ zeigt durch die Renaturierung der Welse, welche wichtige Grundlage die Flurbereinigung für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung bilden kann. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat sich mit der Übernahme dieser anspruchsvollen Aufgabe klar zu seiner Verantwortung für die Region bekannt – zu deren wirtschaftlicher Entwicklung genauso wie zu einem ambitionierten Natur- und Klimaschutz.“
Den feierlichen Übergabetermin des letzten Teilstücks an die Öffentlichkeit nutzte Agrar- und Umweltminister Axel Vogel, um sich über weitere Projekte der Teilnehmergemeinschaft zu informieren. Im Vordergrund stand dabei die Renaturierung der Welse, eines Nebenflusses der Oder. Das Gewässer soll durch die Verlegung des Gewässerbetts mehr Fläche bekommen. Ferner wird durch den Anschluss von Gewässeraltarmen und die Anlage von bepflanzten Randstreifen versucht, die Welse in einen guten ökologischen Zustand gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zu versetzen.
Der Flurbereinigung spielt bei der Gewässerentwicklung, beim Wasserrückhalt oder auch beim Moorschutz eine entscheidende Rolle. Der Ausgleich verschiedener Interessen und die Vermeidung von Landnutzungskonflikten stehen im Mittelpunkt. Durch Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren lassen sich vielfältige Anforderungen von Akteurinnen und Akteuren im ländlichen Raum entflechten und umsetzen.
Dass die Teilnehmergemeinschaften im Land Brandenburg dieses hohe Maß an Verantwortung übernehmen können, ist dem Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) zu verdanken, welches in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiert. Denn mit diesem Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in Brandenburg wurde den Teilnehmergemeinschaften die rechtliche Stellung der Flurbereinigungsbehörde zugewiesen und damit zugleich die Aufgabe, die Flurbereinigung selbst durchzuführen. Unterstützt werden sie dabei vom Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf), dem mit dem BbgLEG umfassendere Aufgaben als die der bloßen Kassenführung für seine Mitglieder zugewachsen sind sowie von der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurbereinigung.
Das Bodenordnungsverfahren „Unteres Welsebruch“ wurde 2012 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung angeordnet. Es gehört mit einer Verfahrensfläche von knapp 2.300 Hektar und mit über 330 Beteiligten zu den größeren Verfahren im Land Brandenburg.