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Handlungsempfehlungen zum ressourcenschonenden Ausbau von Photovoltaikanlagen im Freiraum

- Erschienen am 19.03.2021

Potsdam – Nach der Diskussion mit Vertretern des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg und interessierten Städten, Gemeinden und Ämtern per Videokonferenz hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz seine Handlungsempfehlung zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen veröffentlicht. Damit wird den Städten und Gemeinden bei ihren komplexen Planungsaufgaben für Freiflächenphotovoltaikanlagen eine fachliche Orientierung und Hilfestellung geboten.

Agrar- und Umweltminister Axel Vogel:

„Der Ausbau der Solarenergienutzung soll auch in Brandenburg weiter voranschreiten – denn Klimaschutz durch eine emissionsarme Energienutzung ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Es kommt dabei darauf an, dass die verstärkte Solarenergienutzung in einem geordneten Rahmen stattfindet. Hier sind die Gemeinden gefordert. Ich möchte mit praktischen Hinweisen zur Berücksichtigung von Belangen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes sowie der baulichen Gestaltung von großflächigen Solaranalgen dafür eine Hilfestellung geben.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburg:

„Die Vertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen der Bauleitplanung und damit ihrer kommunalen Selbstverwaltung über die planerische Zulassung von großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlagen. Mit Blick auf den aktuellen Ansiedlungsdruck von Investoren wurde vom Umweltministerium ein erster Arbeitsleitfaden veröffentlicht, der insbesondere die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft in den Blick nimmt. Städten und Gemeinden wird erleichtert, notwendige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Ich freue mich, dass im Ergebnis der Videokonferenz der Dialog zwischen Land und Kommunen unter Einbeziehung weiterer Ministerien fortgesetzt wird.“

Die „Handlungsempfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen“ finden Sie unter: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gemeinsame-Arbeitshilfe-PV-FFA.pdf

Hintergrund

Neben dezentralen Lösungen für Solaranlagen auf Dächern und an Hauswänden werden zunehmend Projekte für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen entwickelt. Die teils mehrere hundert Hektar großen Anlagen, vorwiegend auf bisherigen Ackerstandorten, erzeugen große Mengen Solarstrom und sind damit wichtige Bausteine der Energiestrategie in Brandenburg.

Die Zahl solcher Projekte steigt in jüngster Zeit rasant an. Nachdem über viele Jahrzehnte diese Form der Energieerzeugung ohne Subvention nicht rentabel war, führt die mit dem technischen Fortschritt verbundene höhere Effizienz der Module jetzt zu Entwicklungen auf Standorten, die ohne eine staatliche Förderung auskommt. Dies erhöht den Druck zum Beispiel auf Ackerstandorte, die bislang für diese Form der Energienutzung nicht interessant waren. Die Folge ist ein großer Ansturm auf Flächen, auf denen Solarparks errichtet werden können.

Eine ungeordnete Entwicklung führt allerdings auch zu Konflikten mit anderen Flächennutzungen beziehungsweise mit dem Natur-und Landschaftsschutz. Außerdem besteht die Gefahr von Akzeptanzproblemen bei der Bevölkerung. Die Gemeinden müssen deshalb die Frage des vertretbaren Umfangs und des geeigneten Standorts unter Berücksichtigung von konkurrierenden Nutzungsinteressen wie die Landwirtschaft und Natur-, Arten- und Landschaftsschutzbelange beantworten.

Die Handlungsempfehlungen sind keine rechtlich bindenden Vorgaben. Sie sollen aber von den Gemeinden bei der Planung und Gestaltung der Solarparks als Hilfsmittel herangezogen werden. Wegen der in den nächsten Monaten vorgesehenen Fortschreibung der Energiestrategie des Landes und dem sich daraus eventuell ergebenden Änderungsbedarf an der Handreichung ist sie als vorläufig bezeichnet.

Inhaltlich werden im Papier Zustimmungs- und Ausschlusskriterien für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beziehungsweise bei einer einzelfallbezogenen Bewertung heranzuziehende Aspekte benannt. Außerdem weist es auf Möglichkeiten und Erfordernisse der Anlagen- und betriebsbezogenen Ausgestaltung der Projekte sowie auf bevorzugte Sonderformen der Gestaltung der Anlagen hin.