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Für nachhaltige Bildung auch nach Corona: Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich

- Erschienen am 19.05.2020

Potsdam – Viele Wildgehege und Tierparks öffnen nach und nach wieder – die Existenz dieser Einrichtungen ist coronabedingt dennoch oft bedroht. Mit einer neu aufgelegten Förderrichtlinie will das Agrarumweltministerium Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, aber auch Bildungseinrichtungen im waldpädagogischen sowie im Umwelt- und Agrarbereich unterstützen. Umweltminister Axel Vogel: „Wir brauchen diese Bildungsorte für nachhaltige Entwicklung gerade auch nach Corona. Denn es geht um mehr als die Existenz dieser Einrichtungen und die Versorgung von Tieren zu sichern.“

In Wildparks, aber auch in den Wald-, Agrar- und Umweltbildungsstätten werde Wissen über Natur-, Arten- und Klimaschutz auf besondere Weise vermittelt, so Vogel. „Das hier erworbene Verständnis unserer natürlichen Umwelt und der Landnutzung geht weit über den Lernstoff in anderen Bildungseinrichtungen hinaus. Das kann keine Schule leisten. Diese Einrichtungen jetzt zu unterstützen, bedeutet, die Zukunft für diese nachhaltige Bildungsarbeit zu sichern“, ist Minister Axel Vogel überzeugt.

Die Einnahmeverluste seit Inkrafttreten der Corona-Eindämmungsverordnung und die Defizite aus den aktuell fortbestehenden coronabedingten Zugangs- und Teilnahmebegrenzungen haben vor allem die Tierparks und Wildgehege in freier Trägerschaft in Not gebracht. Auch Bildungseinrichtungen zur Umwelt- und Waldpädagogik sowie agrarischen Bildung, die nicht von bestehenden Rettungsschirmen erfasst sind, sollen in ihrem Fortbestand gesichert werden. Dazu hat das Agrar- und Umweltministerium jetzt eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg gebracht.

Über diese Soforthilfe für in freier Trägerschaft befindliche und wegen der Corona-Krise in Existenznot geratene Wildgehege, Aquarien, Tierparke und Agrar-/Umwelt-Bildungseinrichtungen kann ein Zuschuss gewährt werden, um die akute Notsituation abzuwenden. Es stehen zunächst 1,5 Mio. Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes bereit. Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen in Kürze auf der Website des Landesamtes für Umwelt (www.lfu.brandenburg.de) zur Verfügung.

Nach einer Umfrage des Agrarumweltministeriums unter den Bildungseinrichtungen der Waldpädagogik und des Umwelt-und Agrarbereichs sowie den Betreibern von Wildgehegen und Tierparken in freier Trägerschaft wiesen einige Träger darauf hin, dass trotz Hilfen und eingeworbener privater Spenden die Ausfälle bei den Haupteinnahmen wie Eintrittsgeldern und Teilnahmebeiträgen so gravierend sind, dass das Überleben der Einrichtungen nicht abgesichert werden kann.