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Jetzt kann’s losgehen: Managementpläne als Grundlage für Naturschutzmaßnahmen fertiggestellt

- Erschienen am 19.05.2022

Fürstlich Drehna – Die Managementpläne für 25 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind fertiggestellt. Nun werden die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Abstimmung mit den Eigentümern und Landnutzern zeitlich gestaffelt umgesetzt.

Für 25 FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken wurden einzelne Managementpläne erstellt. Vier Jahre lang hatte die Arbeitsgemeinschaft um die Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH gemeinsam mit der Naturparkverwaltung daran gearbeitet. Um möglichst einen Konsens für die Festlegungen zu finden, wurden viele Gespräche mit Flächennutzern und -eigentümern, Verbänden, Gemeinden und Behörden geführt. Sechs regionale Arbeitsgruppen waren am Planungsprozess beteiligt.

Die einzelnen Managementpläne sind umfangreiche Text- und Kartenwerke. Sie enthalten eine Bewertung des aktuellen Zustands der von der EU besonders geschützten Lebensräume sowie ausgewählter Tierarten. Darauf aufbauend wurden jeweils Ziele zum Erhalt und zur Entwicklung der FFH-Gebiete konkretisiert. Maßnahmen, mit denen diese Ziele kurz- bis langfristig erreichbar sind, werden in einem Katalog benannt.

Nun gilt es, die in den Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Dies erfolgt wiederum in enger Abstimmung mit den Landeigentümern und Nutzern. Die Naturparkverwaltung initiiert und begleitet die Umsetzung. Zusätzliche Einschränkungen oder Verluste werden über verschiedene Beihilfen oder Förderungen kompensiert.

Dass die erforderlichen Maßnahmen sehr unterschiedlich sein können, zeigen folgende, bereits durchgeführte Beispiele:

An der Mittelteichgruppe am Rand des FFH-Gebietes „Calauer Schweiz“ wurden die unter Wassermangel leidenden Fischteiche saniert und umgestaltet. Die Deiche wurden abgedichtet, Wehranlagen erneuert und unwirtschaftliche Teiche aus der Nutzung genommen. Davon profitieren nun Amphibien und andere ans Wasser gebundene Arten, aber auch die Fischwirtschaft. EU- und Landesgelder finanzierten die Maßnahmen.

Auf Teilflächen im FFH-Gebiet „Kalkgruben und Niederungen bei Sonnewalde“ besteht eine Maßnahme im Nichtstun. Flächeneigentümer verzichten hier für mehrere Jahre auf die forstwirtschaftliche Nutzung. Damit sorgen sie dafür, dass uralte Bäume und Totholz im Wald verbleiben. Nutznießer sind holzbewohnende Insekten, wie der seltene Eremit. Der Nutzungsverzicht wird als Vertragsnaturschutz-Maßnahme im Wald durch Bundes- und Landesgelder finanziell ausgeglichen. 

Hintergrund:

FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (englisch: Special Protection Area, SPA) sind Bestandteile des europäisches Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Sie sollen für Europa typische, besondere und seltene Lebensräume und Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sichern. Dazu sind Bewirtschaftungs- oder Managementpläne aufzustellen, die Maßnahmen vorschlagen, die für den Erhalt nötig sind.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde am 21. Mai 1992 wurde veröffentlicht. Mit dem Natura 2000-Tag wird alljährlich am 21. Mai an die gemeinsame Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa erinnert.

In den vergangenen 30 Jahren hat Brandenburg rund 11 Prozent der Landesfläche als FFH-Gebiete rechtlich gesichert und unter Schutz gestellt. Neben Auswahl, Meldung und rechtlicher Sicherung der Gebiete wurden Managementpläne erarbeitet.

Der gesetzliche Auftrag für die Durchführung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen liegt beim Landesamt für Umwelt. Ein erfolgreiches Gebietsmanagement kann jedoch nur mit den vielen langjährigen Partnern vor Ort gelingen.

Ansprechpartner für die Umsetzung von Maßnahmen im Naturpark Niederlausitzer Landrücken ist Dr. Alexander Zimmermann, E-Mail: alexander.zimmermann@lfu.brandenburg.de.

 

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