Vogelsänger übergibt Messcontainer zur Prüfung der Luftqualität in Herzfelde
- Erschienen amTermin: | Mittwoch, 25. Februar |
Zeit: | 15.30 Uhr |
Ort: | Lindenstraße 17a, 15378 Rüdersdorf/OT Herzfelde |
Herzfelde – Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger setzt am kommenden Mittwoch (25. Februar) gemeinsam mit Bürgermeister André Schaller im Rüdersdorfer Ortsteil Herzfelde einen Messcontainer in Betrieb. Damit startet offiziell eine erneute Überprüfung der Luftqualität in diesem Bereich. Vogelsänger : „Mit der erneuten Messung der Luftqualität in der Gemeinde Rüdersdorf wollen wir das offenbar dort verloren gegangenes Vertrauen in den Betrieb von modernen Industrieanlagen und deren Unbedenklichkeit für die Gesundheit der Bevölkerung zurückgewinnen.“ Schon einmal wurde in einer Messreihe dort die Luftqualität geprüft, es konnten aber bisher keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Eine Bürgerinitiative und die Gemeinde baten jedoch um weitere Überprüfungen.
Das Gebiet um Rüdersdorf ist seit Jahrzenten bekannt für Kalkabbau und Zementherstellung. Früher führte das zu Problemen hinsichtlich der Luftqualität in der Region. Jetzt betreibt Vattenfall dort ein Kraftwerk für hochkalorische Abfälle. Vorsorglich wurde schon von 2007 bis 2010 vom Landesumweltamt ein Messprogramm zur Luftqualität in der Region durchgeführt, das aber keine besorgniserregenden Ergebnisse erbrachte.
Der Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee reichte diese Messreihe jedoch nicht und sie sammelte - auch mit Unterstützung der Gemeinde - mehr als 1.000 Unterschriften für weitergehende Messungen vor Ort. Das Landesumweltamt hat sich nun gemeinsam mit der Bürgerinitiative und der Gemeinde für einen Standort des Messcontainers zwischen Apotheke und Marktplatz entschieden. Dort wird das Maximum der Gesamtbelastung vermutet. Besonders stark ist hier die Belastung durch den Schwerverkehr. Abhilfe verschafft ab Mitte nächsten Jahres die Ortsumfahrung für die B1/B5. Gegenwärtig werden von automatischen Messgeräten die Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10 und PM 2,5), Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Quecksilber gemessen. In der Nähe des Messcontainers werden auch die Inhaltsstoffe des Staubniederschlages gemessen.
Eine EU-Richtlinie fordert, dass an maximal 35 Tagen im Jahr der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter für die Feinstaubbelastung überschritten werden darf. Kommt das an mehr als 35 Tagen vor, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Feinstaubbelastung zu senken.