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Online-Konsultation statt Erörterungstermin – Corona-Pandemie wirkt sich auf Genehmigungsverfahren in Cottbus aus

- Erschienen am 22.10.2020

Cottbus – Die Erörterung von Einwendungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Energie- und Verwertungsanlage (EVA) für Ersatzbrennstoffe am Standort 03185 Teichland/ Ortsteil Neuendorf wird als Online-Konsultation organisiert. Einwendungen von über 360 Einwendern lassen eine hohe Beteiligung erwarten. Die Durchführung des in den Messehallen Cottbus geplanten Erörterungstermins ist in Anbetracht der steigenden Infektionszahlen in Cottbus  nicht zu verantworten.

Antragstellerin für die Energie- und Verwertungsanlage für Ersatzbrennstoffe ist die Firma Lausitz Energie Bergbau AG. Auf Grund der Einstufung der Stadt Cottbus als Corona-Risikogebiet wird der vorgesehene Erörterungstermin als Online-Konsultation durchgeführt.

Diese Form des öffentlichen Termins wurde im Mai 2020 aufgrund von Versammlungsbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie mit dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes befristet ermöglicht. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch – die vorgebrachten Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentationen der Antragstellerin und der vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden mit den Einwendern zu erörtern.

Hierfür werden im Vorfeld der Online-Konsultation alle frist- und formgerecht vorgetragenen Einwendungen durch das Landesamt für Umwelt (LfU) ausgewertet und themenbezogen zusammengestellt. Auf dieser Grundlage werden durch die Antragstellerin Lausitz Energie Bergbau AG schriftliche Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Diese werden dann zusammen mit den Stellungnahmen der am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden über die Internetseite des LfU öffentlich zugänglich gemacht. Hierüber wird noch gesondert in einer öffentlichen Bekanntmachung, die voraussichtlich im November 2020 erscheinen wird, informiert. Darin wird insbesondere der zeitliche Ablauf der Konsultation konkretisiert.

Ausschließlich Einwender, die ihre Einwendung schriftlich und fristgerecht eingereicht haben, werden in der Online-Konsultation die Möglichkeit erhalten, ihre Einwendung unter Kenntnisnahme der Erwiderungen der Antragstellerin und der Stellungnahmen der Fachbehörden schriftlich bis zum Ende der Konsultation auszuführen und gegebenenfalls zu konkretisieren. In der Online-Konsultation können keine neuen Einwendungen vorgebracht werden, da diese mit Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen sind. Eine Vertiefung der bereits erhobenen Einwendungen ist hingegen zulässig und gewünscht. Diesbezüglich unterscheidet sich die Online-Konsultation nicht von einem Erörterungstermin.

Selbstverständlich besteht neben dem Zugang über die Internet-Seite des LfU auch die Möglichkeit, die Zusammenfassung der Argumente aus den eingegangenen Einwendungen sowie die dazu erfolgten Stellungnahmen der Behörden und die schriftlichen Erwiderungen und Erläuterungen der Antragstellerin in gedruckter Form vor Ort im Amt Peitz, im Landkreis Spree-Neiße sowie im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd in Cottbus einzusehen. Hierzu werden noch nähere Informationen in der angekündigten Bekanntmachung gemacht.