Bewerbungsstart für Grüne Woche: Aussteller können bis 27. August ihr Interesse an der Brandenburg-Halle 2024 bekunden
- Erschienen amPotsdam – Das Brandenburger Agrarministerium bietet auch bei der kommenden Grünen Woche im Januar 2024 in seiner eigenen Halle für zehn Tage ein Schaufenster für Brandenburgs Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau. Ab sofort können sich Branchenvertreter für einen Ausstellerplatz in der Messehalle 21a – der Brandenburg-Halle – bewerben.
Die Internationale Grüne Woche war im Januar dieses Jahres mit ihrer ersten Ausgabe in Präsenz nach zweijähriger Corona-Pause mit 300.000 Messebesucherinnen und Messebesuchern sehr gefragt. 69 Prozent kamen aus Brandenburg und Berlin. Dieser Erfolg soll 2024 fortgesetzt werden.
Mit ihren Angeboten und Möglichkeiten ist die Grüne Woche als Branchentreff für die Brandenburger Unternehmen der wichtigste Termin zu Jahresbeginn. Im direkten Kontakt mit dem Fachpublikum sowie den Interessierten werden Produktneuheiten vorgestellt und sofort getestet, die Nachfrage nach bewährten Produkten geprüft und der Kontakt zum Handel hergestellt.
Die Grüne Woche 2024 soll vom 19. bis 28. Januar – in der gewohnten Länge von zehn Tagen – stattfinden. Die besucherstärkste Verbrauchermesse der Welt ist für Brandenburgs Agrar- und Ernährungswirtschaft die Chance, die kulinarischen Seiten der Mark aufzuzeigen. Dabei soll die Brandenburg-Halle im kommenden Jahr auch wieder Start-Ups sowie Kleinst- und Kleinunternehmen aus der Mark die Möglichkeit geben, ihre Produkte dem nationalen und internationalen Publikum vorzustellen, um Innovationen zu fördern und die Vielfalt der Unternehmen zu stärken.
Die Aussteller sollen mit ihrem Leistungsspektrum einen Querschnitt der Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft darstellen und sich mit ihrem Stand in das einheitliche Hallenkonzept der Brandenburg-Halle einfügen. Dabei ist die Größe eines Unternehmens nicht entscheidend. Neben Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen aus der Land- und/oder der Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus und des Fischereiwesens, die in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung tätig sind, können sich auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Landgastronomie, Urlaub und Freizeit bewerben sowie Landkreise, Verbände oder Kommunen.
Bewerbungen sind bis zum 27. August möglich.