Verstöße gegen das Verpackungsgesetz effizienter ahnden – Neues Portal stärkt digitale Zusammenarbeit mit Behörden
- Erschienen amPotsdam – Das Verpackungsgesetz verpflichtet bereits seit Anfang 2019 Hersteller, sich im öffentlichen Hersteller-Register der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) zu registrieren. Damit konnten die Produktverantwortung der Hersteller beim Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen deutlich erhöht und die Zahl der verpflichteten Hersteller, die sich an der Entsorgung über die dualen Systeme beteiligen, bereits in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten verdreifacht werden. Ein neues Portal der Stiftung soll nun den Behörden das Ahnden bei möglichen Ordnungswidrigkeiten erleichtern.
Minister Axel Vogel: „Das Konzept der dualen Entsorgung von Verpackungen ist nur sinnvoll, wenn sich tatsächlich die Hersteller an den Kosten für die Entsorgung der von ihnen verkauften Verpackungen beteiligen. Die Gründung einer zentralen Stelle war daher überfällig, um die Probleme von Unterlizensierung und Trittbrettfahren bei der Verpackungsentsorgung besser in den Griff zu bekommen. Derartige Erfolge gelingen nur mit einer effizienten und stärker vernetzt arbeitenden Verwaltung. Deshalb ist es gut und richtig, dass die ‚Zentrale Stelle Verpackungsregister‘ auch die Digitalisierung nutzt und ein Einschreiten bei Verstößen mit dem neuen Portal schneller möglich wird.“
Die ZSVR spielt eine wichtige Rolle bei der Festsetzung der Entgelte für das Recycling von Verpackungen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt definiert sie Mindeststandards, nach denen die dualen Systeme ihre Beteiligungsentgelte für Verkaufsverpackungen gestalten müssen. Für gut recycelbare Verpackungen müssen Hersteller weniger Entgelte entrichten, für schwer zu recycelnde Verpackungen dementsprechend mehr. Dies ist ein erster Schritt in Richtung eines verpflichtenden recyclinggerechten Designs von Verkaufsverpackungen.
Übergeordnetes Ziel der ZSVR ist es, den Markt für Recycling zu stärken und zugleich das Verpackungsgesetz wirksam umzusetzen. So werden diejenigen stärker in die Pflicht genommen, die vorrangig für das Aufkommen von Verpackungsmüll verantwortlich sind und Verstöße identifiziert. Seit 2019 wurden von der ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten gegen das Verpackungsgesetz festgestellt. Schwierig blieb und bleibt bislang die Ahnung solcher Verstöße.
Das im April an den Start gegangene „LUCID Behördenportal“ gestaltet nun den Austausch zwischen der ZSVR und den Unteren Abfallbehörden effizienter und ermöglicht ein schnelleres Eingreifen bei Verstößen. So wird es beispielsweise einfacher und sicherer, Beweisakten zu übermitteln. Das Portal stellt zudem für die zuständigen Behörden die von der ZSVR ermittelten Verdachtsfälle automatisiert und in digitaler Form bereit. Zugleich haben die Vollzugsbehörden selbst die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Bearbeiterinnen und Bearbeiter der zuständigen Behörde können entsprechende Unterlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen ebenfalls digital eingesehen werden. Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen.
Mittelfristig ist es geplant, dass die zuständigen Abfallbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.
Umweltminister Axel Vogel: „Die mit der ZSVR geschaffene bessere digitale Vernetzung der zuständigen Registrierungsstelle mit den Länderbehörden und den zuständigen Abfallbehörden ist ein großer Gewinn für eine gerechte Verpackungsentsorgung. Schwierig bleibt für die zuständigen Abfallbehörden mangels Personal allerdings die tatsächliche Abarbeitung der unzähligen festgestellten Rechtsverstöße. Hier sehe ich noch großes ungenutztes Potential in einer digitalen Behörde, wie der ZSVR. Dies muss bei der Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes unbedingt mitgedacht werden.“
Das Umweltministerium des Landes Brandenburg hat derzeit den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), ist als Vorsitzland der LAGA Mitglied für die Länder in Kuratorium und Verwaltungsrat der ZSVR und leitet die länderoffene Arbeitsgruppe mit der ZSVR.