Umweltgerechte Entsorgung asbesthaltiger Dachpappen
Asbesthaltige Dachpappen umweltgerecht und gesundheitsverträglich entsorgen
- Erschienen amPotsdam - Teerhaltige Dachpappen, die bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen von älteren Gebäuden und Bauwerken anfallen, können asbestbelastet sein. Bei der Entsorgung von Dachpappen ist aus Gründen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes eine energetische Verwertung der teerhaltigen Dachpappen grundsätzlich nur noch mit einem Nachweis der Asbestfreiheit möglich. Asbesthaltige Dachpappen müssen deponiert werden.
Asbestfreie Dachpappenabfälle werden üblicherweise in Zementwerken, Kraftwerken oder Abfallverbrennungsanlagen energetisch verwertet. Eine Verbrennung von Abfällen mit karzinogenen Asbestfasern ist jedoch aus Gründen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in diesen Anlagen nicht zulässig. Die Fasern können in diesen thermischen Prozessen nicht zerstört oder eingebunden werden. Eine unkontrollierte Freisetzung wäre die Folge.
Eine Unterscheidung zwischen belasteten und unbelasteten Dachpappen ist mit bloßem Auge nicht möglich. Damit unbelastete Dachpappenabfälle weiterhin sicher energetisch verwertet werden können, müssen Abfallerzeuger wie Baufirmen, Bauherren oder Betreiber von Wertstoffhöfen zunächst eine repräsentative Beprobung der zu entsorgenden Dachpappen durchführen und mittels einer empfindlichen Analysenmethode die Faserfreiheit nachweisen. Erfahrungen zeigen, dass der weitaus größere Teil der teerhaltigen Dachpappen asbestfrei ist. Für asbesthaltige Dachpappen stehen je nach Schadstoffbelastung Entsorgungswege auf oberirdischen Deponien oder in Untertagedeponien zur Verfügung. Daraus ergeben sich im Vergleich zur thermischen Entsorgung in der Regel höhere Entsorgungskosten.
Dachpappenabfälle mit bekannter oder unbekannter Belastung, die im Rahmen privat durchgeführter Maßnahmen anfallen, können in Brandenburg auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Über Annahmebedingungen informieren die regionalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Sofern bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen eine Asbestbelastung nicht ausgeschlossen werden kann, wird aufgrund des hohen Gesundheitsrisikos dringend empfohlen, die Arbeiten anerkannten Fachbetrieben zu überlassen.
Weitere Informationen unter: https://mlul.brandenburg.de/info/gefaehrliche_abfaelle