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Tesla erhält Zulassung für die Errichtung von Schornsteinen

- Erschienen am 28.05.2021

Potsdam – Tesla hat die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraf 8a Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung von weiteren Schornsteinen und die Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit für verschiedene Arbeiten erhalten.

Das Landesamt für Umwelt hat die Errichtung weiterer Schornsteine auf dem Dach der Fabrikhalle und die Ausweitung der Arbeitszeit für Errichtungsarbeiten in der Lackiererei, Gießerei, Presswerk, Karosserierohbau und Endmontage teilweise auf 24-Stunden Betrieb zugelassen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der weiterhin positiven Genehmigungsprognose gefällt.

Das Gutachten zur Anwendbarkeit der Störfallverordnung ist nicht geeignet, die positive Genehmigungsprognose in Frage zu stellen. Die zugelassenen Arbeiten sind nicht von der Störfallverordnung betroffen.