Aus der Mark zur Internationalen Grünen Woche – Bewerbungen für die Brandenburg-Halle 2023 bis zum 4. September möglich
- Erschienen amPotsdam – Nach zweijähriger coronabedingter Pause findet die Internationale Grüne Woche (IGW) im kommenden Jahr wieder in altbewährter Form in Berlin statt. Das Brandenburger Agrarministerium bietet in seiner eigenen Halle für zehn Tage beim wichtigsten Branchentreff ein Schaufenster für Brandenburgs Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Ab sofort können sich Branchenvertreter für einen Ausstellerplatz in der Messehalle 21a – der Brandenburg-Halle – bewerben. Insbesondere richtet sich der Aufruf für die IGW 2023 an junge Unternehmen und Start-Ups aus Brandenburg.
Als Mittler zwischen Wirtschaft und Verbraucher und als weltweit größtes agrarpolitisches Forum kommt der Internationalen Grünen Woche in Berlin eine ganz besondere Rolle zu. Das Land Brandenburg war als eines der ersten Bundesländer mit einer komplett genutzten eigenen Halle dabei und freut sich nun, dass Brandenburger Unternehmen im kommenden Januar wieder mit den Verbrauchern in Kontakt treten können.
Die Internationale Grüne Woche 2023 soll vom 20. bis 29. Januar – in der gewohnten Länge von zehn Tagen – stattfinden. Die besucherstärkste Verbrauchermesse der Welt ist für Brandenburgs Agrar- und Ernährungswirtschaft die Chance, um die kulinarischen Seiten der Mark aufzuzeigen. Dabei soll die Brandenburg-Halle im kommenden Jahr vor allem jungen Unternehmerinnen und Unternehmen sowie Start-Ups aus der Mark die Möglichkeit geben, ihre Produkte und Leistungen dem internationalen Publikum vorzustellen.
Die Aussteller sollen mit ihrem Leistungsspektrum einen Querschnitt der Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft darstellen und sich mit ihrem Stand in das einheitliche Hallenkonzept der Brandenburg-Halle einfügen. Dabei ist die Größe eines Unternehmens nicht entscheidend. Neben Kleinst-, Klein- und Mittleren Unternehmen aus der Land- und/oder der Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus und des Fischereiwesens, die in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung tätig sind, können sich auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Landgastronomie, Urlaub, Freizeit bewerben sowie Landkreise, Verbände oder Kommunen.
Besonders zu beachten sind die aktuellen coronabedingten Regelungen zum Infektions-schutz. Auch Vorkehrungen zum Hygieneschutz, wie das Bereitstellen von Desinfektions-spendern, müssen von den Ausstellern getroffen werden.
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 4. September möglich.