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Herbstlaub und Gartenabfälle nicht im Garten verbrennen

- Erschienen am 30.10.2017

Potsdam – Im Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern es fallen auch viele andere Gartenabfälle an. Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Herbstlaub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Pflanzliche Abfälle aus Gartenpflegearbeiten sollten entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.

Im Herbst werden wieder die Gärten aufgeräumt und winterfest gemacht. Dabei fallen große Mengen Gartenabfälle an, wie Astschnitt, Reisig, Laub, Rasenschnitt oder komplette Sträucher und Bäume.

Leider werden solche Abfälle immer wieder illegal im Gartenfeuer entsorgt. Eine solche offene Verbrennung pflanzlicher Reststoffe im Freien setzt viele Schadstoffe und Feinstaub frei. Weil das Material meistens noch sehr feucht ist, erfolgt keine ausreichende Luftzufuhr und es kommt zu einer unvollständigen Verbrennung mit starker Rauchentwicklung. Deshalb dürfen pflanzliche Abfälle aus Garten und Haushalt nicht im heimischen Garten verbrannt werden.

Gartenbesitzer können ihre Abfälle in geeigneter Weise an Ort und Stelle kompostieren und den Kompost auf dem eigenen Grundstück verwenden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder dem Garten zugeführt. Gartenabfälle können aber auch über die Biotonne entsorgt oder bei einer der 125 Annahmestellen für Grünabfälle im Land abgeben werden. Die so gesammelten Pflanzenabfälle werden in Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

Informationen über örtliche Sammelstellen erhalten die Bürger bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger.

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Datum
30.10.2017
Rubrik
Immissionsschutz