VV Natürliches Erbe
Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.
Die Verwaltungsvorschrift trat mit Wirkung zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.
Die Verwaltungsvorschrift trat mit Wirkung zum 27. Juni 2024 in Kraft.
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Wer kann finanziert werden?
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal (deutscher Teil).
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie die Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal (deutscher Teil).
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Was wird finanziert?
Teil I
Naturschutzfachplanungen, Monitoring und Studien
Neue Gegenstände der Finanzierung:
- Planungen zur Entwicklung von Großschutzgebieten.
- Monitoringkonzepte, Umsetzungsplanungen von Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume und grundlegende wissenschaftliche Studien zum Gebietsmanagement und zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.
Teil II
Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen
Neue Gegenstände der Finanzierung:
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Teil III
Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
Teil IV
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent.
Teil I
Naturschutzfachplanungen, Monitoring und Studien
Neue Gegenstände der Finanzierung:
- Planungen zur Entwicklung von Großschutzgebieten.
- Monitoringkonzepte, Umsetzungsplanungen von Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume und grundlegende wissenschaftliche Studien zum Gebietsmanagement und zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.
Teil II
Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen
Neue Gegenstände der Finanzierung:
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Teil III
Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
Teil IV
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent.
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.
Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).
Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:
- inhaltlich/fachliche Gründe,
- keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
- ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.
Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:
RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro
für Richtlinie (RL)
und Verwaltungsvorschrift (VV)Teil A Teil I 01.11.2024 2,7 Teil D Teil II 01.11.2024 6,0 Teil E Teil III 01.11.2024 1,3 Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0 Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).
Die Einzelheiten sind der aktuellen Verwaltungsvorschrift zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter: www.ilb.de.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.
Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).
Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:
- inhaltlich/fachliche Gründe,
- keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
- ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.
Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:
RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro
für Richtlinie (RL)
und Verwaltungsvorschrift (VV)Teil A Teil I 01.11.2024 2,7 Teil D Teil II 01.11.2024 6,0 Teil E Teil III 01.11.2024 1,3 Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0 Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).
Die Einzelheiten sind der aktuellen Verwaltungsvorschrift zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter: www.ilb.de.