Konsequentes Vorgehen gegen illegale Abfalllagerung
- Erschienen amPressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg.
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Eva Jobs mit:
Konsequentes Vorgehen gegen illegale Abfalllager und unzulässige Entsorgung in Tagebauen: Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium haben heute dem Kabinett einen entsprechenden Bericht zur Beräumung, Sanierung und Prävention vorgelegt. Demnach wurden in bisher 21 Fällen illegale Abfalllager durch das Einschreiten des Landesumwelt- beziehungsweise des Landesbergamtes komplett beräumt oder saniert. Zweimal wurde eine Neugenehmigung erteilt. In vier Fällen übernahm das Land die Kosten wegen Zahlungsunfähigkeit der Verursacher. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von 14,5 Millionen Euro.
Umweltminister Axel Vogel:
„Die Ursachen für illegale Abfalllager und unzulässige Entsorgungen in Tagebauen sind vielfältig. Sie reichen von Insolvenz bei wirtschaftlich nicht tragfähigen Konzepten bis hin zur kriminellen Betätigung in bandenartigen Strukturen. Das geht auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten der legal arbeitenden Entsorger. Daher werden wir weiterhin konsequent nach dem Verursacherprinzip gegen die Verantwortlichen vorgehen und unsere Intensität mit drei neuen Stellen beim Landesamt für Umwelt verstärken.“
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach:
„Seit das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Jahr 2008 Art und Umfang der Kontrollen verbessert hat, wurde bis 2010 eine Reihe von illegalen Abfallentsorgungen in Tagebauen aufgedeckt. Danach sind keine schwerwiegenden neuen Fälle mehr bekannt geworden. Die Kontrolle wirkt und wird fortgeführt.“
Im Land Brandenburg sind bislang 75 ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigte Abfallbehandlungsanlagen bekannt, bei denen die Betreiber ihrer Pflicht zur Abfallberäumung bei der Stilllegung ihrer Anlage nicht nachgekommen sind. Außerdem sind 25 Fälle unzulässigen Abfalleinbaus im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen bekannt.
In den bisherigen Fällen von nicht beräumten oder sanierten Abfalllagern führen die zuständigen Behörden teilweise aufwändige und langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegen Anlagenbetreiber, Grundstückseigentümer oder frühere Abfallbesitzer. Wichtige Stellschrauben, um illegale Abfalllager und unzulässige Entsorgungen in Tagebauen zukünftig zu verhindern, sind ein frühzeitiges Eingreifen und konsequentes Vorgehen der Behörden sowie eine gute Zusammenarbeit mit den Vollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Verantwortliche heranzuziehen, besteht die Option, Anlagen mit Landesmitteln zu beräumen oder zu sanieren. Im Haushaltsentwurf 2021 sind dafür beim Umweltministerium 2,5 Millionen Euro und beim Wirtschaftsministerium 1 Million Euro eingeplant.
Um sicherzustellen, dass die Investitionen der Allgemeinheit zugutekommen, ist der Einsatz von Landesmitteln zur Beräumung ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen nur möglich, wenn die Flächen in das Eigentum der öffentlichen Hand übernommen werden. Im Fall eines unzulässigen Einbaus von Abfällen in Tagebauen ist der Einsatz öffentlicher Mittel erst möglich, wenn die erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen feststehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, richtet sich die Reihenfolge der Beräumung oder Sanierung nach dem höchsten Risiko für negative Umweltauswirkungen durch die lagernden Abfälle.
Dem Bericht ist eine Liste der Standorte illegaler Abfalllager in ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen sowie der Standorte unzulässigen Abfalleinbaus in Tagebauen beigefügt. Die Listen beinhalten Informationen zum Stand der Beräumung oder Sanierung sowie zur Reihenfolge der Beräumung.