Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest – Oberste Jagdbehörde erleichtert Verfahren zum Aufstellen von Saufängen
- Erschienen amPotsdam – Die oberste Jagdbehörde verlängert das Anzeigeverfahren für den Betrieb von Saufängen im Rahmen einer Allgemeinverfügung. Diese Regelung findet in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet sind, Anwendung und gilt bis zum 31. März 2024. Mit der Allgemeinverfügung sollen bürokratische Hürden für Jägerinnen und Jäger sowie Behörden im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest abgebaut werden.
Der Betrieb von Saufängen ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um das Genehmigungsverfahren sowohl für Antragstellerinnen und Antragssteller als auch für die Behörde zu entbürokratisieren, hat die oberste Jagdbehörde für die Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Prignitz sowie die kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus, die aktuell von der Festlegung einer Restriktionszone nach der Schweinepest-Verordnung betroffen sind, eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser Allgemeinverfügung zeigen Jägerinnen und Jäger den Betrieb eines Saufanges nur noch mittels einem Formular bei der obersten Jagdbehörde an. Bereits genehmigte Saufänge behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut angezeigt werden.
Die Allgemeinverfügung lässt den Fang mit allen erprobten Saufängen nach dem neu überarbeiteten Praxisleitfaden des Forstministeriums zum Fallenfang zu. Jägerinnen und Jäger können nun zwischen Drahtgitterfalle, Kastenfalle, Fangkorral und Netzfang das für die jeweiligen Revierverhältnisse optimale Saufangmodell wählen. Größeren Handlungsspielraum erhalten Saufangbetreiberinnen und -betreiber außerdem im Bereich der Schließmechanismen in Kombination mit moderner Überwachungstechnik. Hierzu hält der Leitfaden zwei neue Kapitel vor. Richtig eingesetzte Saufänge ermöglichen eine tierschutzgerechte und effiziente Reduzierung der Schwarzwildbestände und werden daher von Praktikern empfohlen.
Mit Verlängerung der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung des neuen Praxisleitfadens soll die Jagd auf Schwarzwild mittels Saufang in den ASP-Landkreisen und kreisfreien Städten weiter forciert werden. Und auch den Betreiberinnen und Betreibern von Saufängen werden diverse Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung eingeräumt. Die Auflagen der Allgemeinverfügung zum praktischen Betrieb und zur Erlegung des gefangenen Schwarzwildes sind überdies von allen Saufangbetreiberinnen und -betreibern einzuhalten.