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Anbauregelungen in ASP-Gebieten – Landwirtschaftsministerium veröffentlicht Leitfaden für Landwirtschaft

- Erschienen am 23.02.2021

Potsdam – Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Agrarflächen in den fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und den weißen Gebieten der Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegen. Das Ministerium informiert deshalb in einem Leitfaden, der in Abstimmung mit dem Landeskrisenstab bei der Obersten Veterinärbehörde im Verbraucherschutzministerium erarbeitet wurde, zur anstehenden Frühjahrsbestellung auf den Feldern.

Ziel ist es, den Landwirtinnen und Landwirten, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern sowie Jägerinnen und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist.

So sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden. Das erleichtert die Bejagung von Wildschweinen, die den ASP-Erreger verbreiten. Kulturen, die Wildschweine anziehen, insbesondere der Maisanbau, sollen so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden.

Der Leitfaden enthält außerdem ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen, die gerade auf größeren Schlägen sinnvoll sein können.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest findet man auf den Internetseiten des Agrar-Umweltministeriums.

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