Corona-Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort wieder möglich
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Potsdam – Das Umwelt- und Agrarministerium legt die Förderrichtlinie für Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, sowie umweltpädagogische Bildungseinrichtungen neu auf. Anträge können ab sofort wieder beim Landesumweltamt Brandenburg gestellt werden. Brandenburgs Wildgehege und Tierparks, wie auch einzelne Bildungseinrichtungen, sind von der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. Nachdem die Tierparks ab dem 15. Februar 2021 zum Teil wieder öffnen konnten, hat sich die Lage zwar etwas entspannt, trotzdem reichen vielfach die Rücklagen und Einnahmen nicht aus, um die Folgen der Schließung auszugleichen.
Über diese Soforthilfe für in freier Trägerschaft befindliche und wegen der Corona-Krise in Existenznot geratene Wildgehege, Aquarien, Tierparke und Agrar-/Umwelt-Bildungseinrichtungen kann ein Zuschuss gewährt werden. Mit der Verlängerung der Richtlinie können Einrichtungen unterstützt werden, die infolge von COVID-19 bedingten Schließungen in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind und diesen nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können.
Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.
Hintergrund:
Durch die Einnahmeverluste aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnung und der vom November 2020 bis 15.Februar 2021 erfolgten Schließung sind vor allem Tierparks und Wildgehege in freier Trägerschaft in Not geraten. Um hier Unterstützung zu bieten, hat das Agrar- und Umweltministerium die entsprechende Förderrichtlinie aus dem Jahr 2020 jetzt verlängert. Damit sollen auch Bildungseinrichtungen zur Umwelt- und Waldpädagogik sowie agrarischen Bildung, die nicht von bestehenden Rettungsschirmen erfasst sind, in ihrem Fortbestand gesichert werden.