Pflanzenschutz
Aufgabe des Pflanzenschutzes
Aufgabe des Pflanzenschutzes ist es, Kulturpflanzen vor Krankheiten, tierischen Schaderregern und anderen Schadursachen wie zum Beispiel Unkräutern zu schützen. Dies geschieht durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel aber auch durch alternative Verfahren und vorbeugende Maßnahmen. Menschen, Tiere und die Umwelt dürfen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden. Deshalb sind Pflanzenschutzmaßnahmen nur nach den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" und unter Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Ein zielgerichteter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hilft Erträge zu sichern, hochwertige Lebens- und Futtermittel zu produzieren und dabei die Anforderungen des Umweltschutzes zu erfüllen.
Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutzdienste
Für die Einhaltung dieser Grundsätze sorgen zahlreiche rechtliche Regelungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. In Deutschland sind die wichtigsten Vorschriften zur Anwendung und Handel von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) enthalten. Zuständig für Vollzug und Kontrolle dieser Vorschriften und weiterer Verordnungen sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Die Aufgaben der Pflanzenschutzdienste beschreibt Paragraph 59 des PflSchG. Dazu gehört unter anderen:
- Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von Schadorganismen
- Überwachung des Beförderns, des Lagerns, der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten
- Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes
- Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen
- Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken
In Brandenburg werden diese Aufgaben durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wahrgenommen.
Kontrollen im Pflanzenschutz, Cross Compliance
Die Gewährung von EU-Fördermaßnahmen ist an die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen in den Gebieten Umwelt, Tierschutz und Gesundheitsschutz gebunden (Konditionalität). Dazu zählen auch Verpflichtungen im Bereich Pflanzenschutz. Ihre Einhaltung wird kontrolliert und bei der Feststellung von Verstößen mit Kürzungen von EU-Fördergeldern geahndet. Anforderungen, die sich darüber hinaus aus dem nationalen Pflanzenschutzrecht ergeben, werden im Rahmen sogenannter Fachrechtskontrollen durch die zuständigen Behörden der Länder kontrolliert. Ein Bestandteil der Fachrechtskontrollen ist das „Pflanzenschutz-Kontrollprogramm“. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes Programm zur Überwachung der pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften. Kontrolliert werden unter anderen Handelseinrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe aber auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen.
Pflanzengesundheit
Pflanzengesundheitliche Maßnahmen und Regelungen dienen dazu, das Einschleppen und die Verbreitung von Schadorganismen und Pflanzenkrankheiten zu verhindern. Pflanzen und andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, sollten frei von Quarantäneschadorganismen und anderen qualitätsmindernden Krankheiten und Schädlingen sein.
Die Zuständigkeit für pflanzengesundheitliche Maßnahmen und Kontrollen liegt in Deutschland bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Alle entsprechenden Maßnahmen und Kontrollen bei Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und deren Produktion und Handel innerhalb der EU werden in Brandenburg durch den Pflanzenschutzdienst des LELF durchgeführt.
Aufgabe des Pflanzenschutzes
Aufgabe des Pflanzenschutzes ist es, Kulturpflanzen vor Krankheiten, tierischen Schaderregern und anderen Schadursachen wie zum Beispiel Unkräutern zu schützen. Dies geschieht durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel aber auch durch alternative Verfahren und vorbeugende Maßnahmen. Menschen, Tiere und die Umwelt dürfen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden. Deshalb sind Pflanzenschutzmaßnahmen nur nach den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" und unter Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Ein zielgerichteter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hilft Erträge zu sichern, hochwertige Lebens- und Futtermittel zu produzieren und dabei die Anforderungen des Umweltschutzes zu erfüllen.
Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutzdienste
Für die Einhaltung dieser Grundsätze sorgen zahlreiche rechtliche Regelungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. In Deutschland sind die wichtigsten Vorschriften zur Anwendung und Handel von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) enthalten. Zuständig für Vollzug und Kontrolle dieser Vorschriften und weiterer Verordnungen sind die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Die Aufgaben der Pflanzenschutzdienste beschreibt Paragraph 59 des PflSchG. Dazu gehört unter anderen:
- Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von Schadorganismen
- Überwachung des Beförderns, des Lagerns, der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten
- Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes
- Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen
- Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken
In Brandenburg werden diese Aufgaben durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wahrgenommen.
Kontrollen im Pflanzenschutz, Cross Compliance
Die Gewährung von EU-Fördermaßnahmen ist an die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen in den Gebieten Umwelt, Tierschutz und Gesundheitsschutz gebunden (Konditionalität). Dazu zählen auch Verpflichtungen im Bereich Pflanzenschutz. Ihre Einhaltung wird kontrolliert und bei der Feststellung von Verstößen mit Kürzungen von EU-Fördergeldern geahndet. Anforderungen, die sich darüber hinaus aus dem nationalen Pflanzenschutzrecht ergeben, werden im Rahmen sogenannter Fachrechtskontrollen durch die zuständigen Behörden der Länder kontrolliert. Ein Bestandteil der Fachrechtskontrollen ist das „Pflanzenschutz-Kontrollprogramm“. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes Programm zur Überwachung der pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften. Kontrolliert werden unter anderen Handelseinrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe aber auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen.
Pflanzengesundheit
Pflanzengesundheitliche Maßnahmen und Regelungen dienen dazu, das Einschleppen und die Verbreitung von Schadorganismen und Pflanzenkrankheiten zu verhindern. Pflanzen und andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, sollten frei von Quarantäneschadorganismen und anderen qualitätsmindernden Krankheiten und Schädlingen sein.
Die Zuständigkeit für pflanzengesundheitliche Maßnahmen und Kontrollen liegt in Deutschland bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Alle entsprechenden Maßnahmen und Kontrollen bei Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und deren Produktion und Handel innerhalb der EU werden in Brandenburg durch den Pflanzenschutzdienst des LELF durchgeführt.