Brandenburger Bio-Zeichen
Bio-Lebensmittel werden in Brandenburg immer häufiger nachgefragt. Neben der damit verbundenen besonderen Qualität möchten Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher, dass diese Qualität auch aus Brandenburg kommt. Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Anforderungen der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung und zusätzlichen Anforderungen des Landes Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. So gekennzeichnete Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis und Fleisch müssen in Brandenburg nach den Anforderungen des Qualitätszeichens erzeugt werden. Bei verarbeiteten oder zusammengesetzten Produkten gilt das für 90 Prozent der verwendeten Zutatenmenge.
Bio-Lebensmittel werden in Brandenburg immer häufiger nachgefragt. Neben der damit verbundenen besonderen Qualität möchten Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher, dass diese Qualität auch aus Brandenburg kommt. Das Zeichen „bio Brandenburg. Gesicherte Qualität“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Anforderungen der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung und zusätzlichen Anforderungen des Landes Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. So gekennzeichnete Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis und Fleisch müssen in Brandenburg nach den Anforderungen des Qualitätszeichens erzeugt werden. Bei verarbeiteten oder zusammengesetzten Produkten gilt das für 90 Prozent der verwendeten Zutatenmenge.
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ Interessierte wissen so, dass bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte besondere Qualitäten eingehalten und kurze Transportwege umgesetzt werden. Zudem können sich verarbeitende Unternehmen wie Großküchen und Restaurants mit dem Zeichen am Markt etablieren.
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen „Bio Brandenburg Gesicherte Qualität“ Interessierte wissen so, dass bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte besondere Qualitäten eingehalten und kurze Transportwege umgesetzt werden. Zudem können sich verarbeitende Unternehmen wie Großküchen und Restaurants mit dem Zeichen am Markt etablieren.
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Zusätzliche Qualitätsanforderungen
Neben den Anforderungen der aktuellen EU-Öko-Verordnung müssen ergänzend beispielsweise die folgenden Anforderungen eingehalten werden:
- Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen zu 100 Prozent ökologisch wirtschaften
- Es gelten strengere Vorgaben zum Tierbesatz
- Wiederkäuer müssen ausreichend Grünfutter erhalten
- Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden für Tiere zum Schlachthof
Neben den Anforderungen der aktuellen EU-Öko-Verordnung müssen ergänzend beispielsweise die folgenden Anforderungen eingehalten werden:
- Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen zu 100 Prozent ökologisch wirtschaften
- Es gelten strengere Vorgaben zum Tierbesatz
- Wiederkäuer müssen ausreichend Grünfutter erhalten
- Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden für Tiere zum Schlachthof
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Akteure
Im Umgang mit dem Zeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden:
Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Bio-Zeichens.
Ansprechpartner:
Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und ForstenReferat 31-
Jens Luther
Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Bio-Zeichen geltenden Programmbestimmungen.
Ansprechpartnerin:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V.Kerstin PickAnsprechpartnerin:
pro agro GmbHDagmar NiemczykKontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien.
Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Bio-Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen.
Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Bio-Zeichens produzieren.
Im Umgang mit dem Zeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden:
Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Bio-Zeichens.
Ansprechpartner:
Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und ForstenReferat 31-
Jens Luther
Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Bio-Zeichen geltenden Programmbestimmungen.
Ansprechpartnerin:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V.Kerstin PickAnsprechpartnerin:
pro agro GmbHDagmar NiemczykKontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien.
Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Bio-Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen.
Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Bio-Zeichens produzieren.
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Kontrollsystem
Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert.
Hier sattelt das Kontrollsystem des Bio-Zeichens Brandenburg auf und umfasst drei Stufen:
- Eigenkontrolle: Zeichennutzer und Erzeuger kontrollieren sich eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Programmbestimmungen.
- Neutrale Kontrollen: Unabhängige Kontrolleinrichtungen überprüfen regelmäßig und stichprobenartig die Zeichennutzer und Erzeuger. Sie nutzen dafür ein vorgegebenes Kontrollschema und verfügen über einen Nachweis ihrer Fachkompetenz.
- Kontrollüberwachung: Die Kontrolle der Kontrolle erfolgt bei den neutralen Kontrollstellen und Lizenznehmer. Sie wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durchgeführt.
Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert.
Hier sattelt das Kontrollsystem des Bio-Zeichens Brandenburg auf und umfasst drei Stufen:
- Eigenkontrolle: Zeichennutzer und Erzeuger kontrollieren sich eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Programmbestimmungen.
- Neutrale Kontrollen: Unabhängige Kontrolleinrichtungen überprüfen regelmäßig und stichprobenartig die Zeichennutzer und Erzeuger. Sie nutzen dafür ein vorgegebenes Kontrollschema und verfügen über einen Nachweis ihrer Fachkompetenz.
- Kontrollüberwachung: Die Kontrolle der Kontrolle erfolgt bei den neutralen Kontrollstellen und Lizenznehmer. Sie wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durchgeführt.