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Polnischer Umweltbeschluss für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder

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Widerspruch gegen den Beschluss Nummer 5/2020 vom 18. März 2020 der Regionalen Umweltdirektion Stettin

Die Regionale Umweltdirektion Stettin hat den Beschluss Nummer 5/2020 über die Umweltbedingungen für das Vorhaben: „113.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel" in der Zeit vom 16. bis 30. Juli 2020 in Deutschland ausgelegt und veröffentlicht. Die Frist für den Widerspruch endete bei den polnischen Behörden am 13. August 2020.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat fristgerecht Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt. Aktuell wird das grenzüberschreitende Monitoring fachlich vorbereitet.

Die Republik Polen plant auf der polnischen Seite des Grenzflusses Oder weitreichende Arbeiten zum Gewässerausbau. Für das Projekt haben die polnischen Behörden eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Grundlage hierfür ist die deutsch-polnische UVP-Vereinbarung. Mit Beschluss (Umweltbescheid) der Regionalen Umweltdirektion Stettin vom 18. März 2020 wurde das Verfahren beendet.

Widerspruch gegen den Beschluss Nummer 5/2020 vom 18. März 2020 der Regionalen Umweltdirektion Stettin

Die Regionale Umweltdirektion Stettin hat den Beschluss Nummer 5/2020 über die Umweltbedingungen für das Vorhaben: „113.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel" in der Zeit vom 16. bis 30. Juli 2020 in Deutschland ausgelegt und veröffentlicht. Die Frist für den Widerspruch endete bei den polnischen Behörden am 13. August 2020.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat fristgerecht Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt. Aktuell wird das grenzüberschreitende Monitoring fachlich vorbereitet.

Die Republik Polen plant auf der polnischen Seite des Grenzflusses Oder weitreichende Arbeiten zum Gewässerausbau. Für das Projekt haben die polnischen Behörden eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Grundlage hierfür ist die deutsch-polnische UVP-Vereinbarung. Mit Beschluss (Umweltbescheid) der Regionalen Umweltdirektion Stettin vom 18. März 2020 wurde das Verfahren beendet.

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