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Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

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Eine grenzüberschreitende Umweltprüfung ist immer dann notwendig, wenn geplante Projekte, Pläne oder Programme erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Mensch benachbarter Länder haben können. Für Brandenburg geht es dabei vor allem um Verfahren mit unserem Nachbarland Polen.

Zur Beschleunigung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie Strategischen Umweltprüfungen (SUP) wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen eine Vereinbarung geschlossen. Die aktuelle Fassung dieser Vereinbarung trat nach beidseitiger Ratifizierung am 21. Februar 2021 in Kraft. In der Vereinbarung wurden nähere Regelungen zur gegenseitigen Benachrichtigung und Beteiligung, Übersetzungspflichten sowie Regelungen zu zwischenstaatlichen Konsultationen getroffen.

Grenzüberschreitende Verfahren

Informationen über aktuelle grenzüberschreitende Verfahren an denen Deutschland als betroffene Partei derzeit teilnimmt, können dem zentralen UVP-Portal des Bundes sowie dem zentralen UVP-Portal des Landes entnommen werden.  Weiterlesen

Vollzugshinweise

Als Hilfestellung für die Behörden in Brandenburg stehen Vollzugshinweise zur Anwendung der Deutsch-Polnischen UVP/SUP-Vereinbarung zur Verfügung.  Weiterlesen

Eine grenzüberschreitende Umweltprüfung ist immer dann notwendig, wenn geplante Projekte, Pläne oder Programme erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Mensch benachbarter Länder haben können. Für Brandenburg geht es dabei vor allem um Verfahren mit unserem Nachbarland Polen.

Zur Beschleunigung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie Strategischen Umweltprüfungen (SUP) wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen eine Vereinbarung geschlossen. Die aktuelle Fassung dieser Vereinbarung trat nach beidseitiger Ratifizierung am 21. Februar 2021 in Kraft. In der Vereinbarung wurden nähere Regelungen zur gegenseitigen Benachrichtigung und Beteiligung, Übersetzungspflichten sowie Regelungen zu zwischenstaatlichen Konsultationen getroffen.

Grenzüberschreitende Verfahren

Informationen über aktuelle grenzüberschreitende Verfahren an denen Deutschland als betroffene Partei derzeit teilnimmt, können dem zentralen UVP-Portal des Bundes sowie dem zentralen UVP-Portal des Landes entnommen werden.  Weiterlesen

Vollzugshinweise

Als Hilfestellung für die Behörden in Brandenburg stehen Vollzugshinweise zur Anwendung der Deutsch-Polnischen UVP/SUP-Vereinbarung zur Verfügung.  Weiterlesen

Weiterführende Informationen

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