Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten.
In der Richtlinie ist eine Koordinierung mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Möglichkeiten der Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen liegt.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten:
Sie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:
Erarbeitung bis | Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung bis | |
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos |
22. Dezember 2011 | 22. Dezember 2018 und danach alle 6 Jahre |
Gefahren- und Risikokarten | 22. Dezember 2013 | 22. Dezember 2019 und danach alle 6 Jahre |
Risikomanagementpläne | 22. Dezember 2015 | 22. Dezember 2021 und danach alle 6 Jahre |
Im Rahmen der Überprüfungen sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser mit zu betrachten.
Die Berichterstattung an die EU-Kommission erfolgt für die deutschen Bundesländer mit einem Anteil am Elbeeinzugsgebiet über die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und den Bund. Für das Odereinzugsgebiet erarbeiten die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen abgestimmte Papiere und leiten diese dem Bund zu. Darüber hinaus erfolgt eine staatenübergreifende Koordination über die Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO).
Weiterführende Informationen
Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten.
In der Richtlinie ist eine Koordinierung mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Möglichkeiten der Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen liegt.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten:
Sie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:
Erarbeitung bis | Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung bis | |
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos |
22. Dezember 2011 | 22. Dezember 2018 und danach alle 6 Jahre |
Gefahren- und Risikokarten | 22. Dezember 2013 | 22. Dezember 2019 und danach alle 6 Jahre |
Risikomanagementpläne | 22. Dezember 2015 | 22. Dezember 2021 und danach alle 6 Jahre |
Im Rahmen der Überprüfungen sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser mit zu betrachten.
Die Berichterstattung an die EU-Kommission erfolgt für die deutschen Bundesländer mit einem Anteil am Elbeeinzugsgebiet über die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und den Bund. Für das Odereinzugsgebiet erarbeiten die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen abgestimmte Papiere und leiten diese dem Bund zu. Darüber hinaus erfolgt eine staatenübergreifende Koordination über die Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO).