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Neue Umsetzungsphase für Gewässer- und Hochwasserschutz: Aktualisierte Pläne zur Umsetzung von EU-Richtlinien jetzt online

- Erschienen am 22.12.2021

Potsdam – Für die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie begann heute (22.12.) eine neue sechsjährige Umsetzungsetappe.

„Heute treten die bis Ende 2027 aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Hochwasserrisikomanagementpläne in Kraft. Damit beginnen wir eine ganze Maßnahmenpalette in den kommenden Jahren im Land Brandenburg umzusetzen, um die Ziele der beiden Richtlinien zu verwirklichen.“

Die von den Umweltministern der Anrainerländer unterzeichneten Pläne und Programme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) für den Zeitraum 22. Dezember 2021 bis 21. Dezember 2027 für die Flussgebiete Elbe und Oder wurden heute veröffentlicht.

Die Pläne und Programme sind von allen Behörden zu beachten.

Umweltminister Axel Vogel: „Auf der Grundlage dieser aktualisierten Programme und Pläne werden wir die Umsetzung des Gewässer- und Hochwasserschutzes vertiefen und beschleunigen. Unser Ministerium und das Landesamt für Umwelt intensivieren dazu den Informationsaustausch und die Abstimmungsprozesse mit der Öffentlichkeit und den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Behörden, Verbänden und anderen Institutionen.“

Wasserrahmenrichtlinie

Im jetzt beginnenden dritten Bewirtschaftungszeitraum für die Flussgebiete Elbe und Oder wurden 13 Handlungsfelder definiert. Darin geht es darum, den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu verbessern und WRRL-Maßnahmen feinzuplanen und umzusetzen.

Die Maßnahmen zur Abwasserbehandlung, Landbewirtschaftung, Gewässerrenaturierung und Niedrigwasserproblematik bis hin zur Begrenzung der Bergbaufolgen betrifft viele Akteure und Betroffene. Sie sollen intensiver mit ihren eigenen Vorschlägen eingebunden werden. Dafür wirken die Träger von Maßnahmen, Gewässeranrainer und weitere Träger öffentlicher Belange intensiver und konstruktiver zusammen. Die eigens dafür kreierte Informationsmarke „Märkisch Blau“ wird alle gewässerbezogenen Maßnahmen für lebendige strukturreiche Gewässer, einen sinnvollen Umgang mit Hochwasser und Wasser in guter Qualität begleiten.

Einen aktuellen Überblick zu den WRRL-Handlungsfeldern im Land Brandenburg gibt die Webseite https://wrrl-massnahmen.brandenburg.de.

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Mit der ersten Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne), die auf den zuvor überprüften und teilweise aktualisierten Gefahren- und Risikokarten basiert, gibt es nun eine fundierte Grundlage, um in den nächsten sechs und weiteren Jahren Hochwasserschutz umzusetzen. Um die Ziele in den gemeinsam mit den Elbe- und Oder-Anrainerländern aktualisierten Plänen zu erreichen und für künftige Hochwasser gut aufgestellt zu sein, kommt es auf die Mitwirkung aller an.

Umweltminister Axel Vogel: „Die katastrophalen Hochwasserereignisse in diesem Sommer haben den Handlungsbedarf beim Umgang mit Hochwasser aufgezeigt. Wir müssen das gesamte Spektrum an Maßnahmen ausschöpfen, um das Hochwasserrisiko angesichts der spürbaren und künftigen Klimaänderungen zu beherrschen. Überall wo dies möglich und sinnvoll ist, soll die Hochwassergefahr durch Rückhaltemaßnahmen abgemindert werden, zum Beispiel durch Polder und Deichrückverlegungen. Zurzeit arbeiten wir daran, damit auch Gefahren aus Starkregenereignissen systematisch erfasst werden können. Darauf basierend können die Kommunen Konzepte und Hinweiskarten für Starkregen erarbeiten. Dabei werden wir die Kommunen finanziell und beratend unterstützen.“

Der unmittelbare Schutz von Siedlungen vor Hochwasser hat weiterhin hohe Priorität. Hier kommt es aber auch auf die Vorsorge des Einzelnen an.

Die aktualisierten HWRM-Pläne sind auf der Webseite https://mluk.brandenburg.de/info/hwrm/plaene veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Umsetzung beider Richtlinien im Land Brandenburg sind unter https://wrrl.brandenburg.de und https://mluk.brandenburg.de/info/hochwasserrisikomanagement  verfügbar.

Wo die Dokumente eingesehen werden können, ist dem Amtsblatt sowie den Internetseiten des Umweltministeriums zu entnehmen (Verlinkungen siehe oben).  Diejenigen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen zu den Entwürfen dieser Dokumente in Stellungnahmen geäußert haben, wurden über den Umgang mit ihren Hinweisen und Forderungen informiert.