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GAP-Förderperiode 2023 bis 2027

Kühe auf einer Weide vor einem modernen landwirtschaftlichen Betrieb
© Offergeld/MLUK
Kühe auf einer Weide vor einem modernen landwirtschaftlichen Betrieb
© Offergeld/MLUK

Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gilt seit dem 1. Januar 2023 und endet voraussichtlich 2027. Die GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,

  • der Konditionalität,
  • der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie
  • der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.

Das folgende Schema verdeutlicht die Architektur der GAP-Elemente.

Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gilt seit dem 1. Januar 2023 und endet voraussichtlich 2027. Die GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,

  • der Konditionalität,
  • der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie
  • der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.

Das folgende Schema verdeutlicht die Architektur der GAP-Elemente.

Schema GAP 2023 bis 2027
© Unger/MLUK Schema GAP 2023 bis 2027

Der Fokus der Förderung liegt weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirtinnen und Landwirte, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur. Das Prämienvolumen der GAP in Deutschland bleibt bis 2027 konstant, aber die Prämienverteilung verlagert sich und die jeweilige Prämienhöhe wird stärker von den individuellen Voraussetzungen (Betriebsgröße, [keine] Tierhaltung, Junglandwirtin beziehungsweise Junglandwirt, Standort, …) und der Bereitschaft für die Inanspruchnahme von Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule abhängen.

Die Fördergrundvoraussetzungen der Konditionalität vereinen die bis 2022 geltenden Auflagen des Cross Compliance und Teile des Greenings mit weiteren Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Innerhalb der Konditionalität sind weiterhin die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu beachten. Ab dem 1. Januar 2025 sind außerdem die Anforderungen der sozialen Konditionalität einzuhalten. Ziel der sozialen Konditionalität ist die Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft, in der Regelungen des Arbeitsschutz- und Arbeitsrechts einzuhalten und Verstöße zu sanktionieren sind. Die Sanktionierung soll, wie bisher bei der Konditionalität, durch eine prozentuale Kürzung der gewährten Zahlungen erfolgen.

Über die gesamte Förderperiode werden mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Diese Mittel werden für flächenbezogene Förderungen in der 2. Säule in Brandenburg und Berlin verausgabt. Im Rahmen der 2. Säule werden weiterhin Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Seit 2023 werden Förderungen im Rahmen eines kooperativen Ansatzes angeboten, also dem Zusammenschluss von mehreren Landwirtinnen und Landwirten mit einem gemeinsamen Management, welche gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz eines bestimmten Gebietes verfolgen.

Betriebsprämienrechner zur GAP ab 2023

Zur Abschätzung der potenziell zu erwartenden betriebsindividuellen Agrarförderung wurde ein Betriebsprämienrechner Brandenburg entwickelt. Die Berechnung basiert auf den ab 2023 geltenden Rechtsgrundlagen sowie den für die 2. Säule vorgesehenen Maßnahmen.

Schema GAP 2023 bis 2027
© Unger/MLUK Schema GAP 2023 bis 2027

Der Fokus der Förderung liegt weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirtinnen und Landwirte, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur. Das Prämienvolumen der GAP in Deutschland bleibt bis 2027 konstant, aber die Prämienverteilung verlagert sich und die jeweilige Prämienhöhe wird stärker von den individuellen Voraussetzungen (Betriebsgröße, [keine] Tierhaltung, Junglandwirtin beziehungsweise Junglandwirt, Standort, …) und der Bereitschaft für die Inanspruchnahme von Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule abhängen.

Die Fördergrundvoraussetzungen der Konditionalität vereinen die bis 2022 geltenden Auflagen des Cross Compliance und Teile des Greenings mit weiteren Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Innerhalb der Konditionalität sind weiterhin die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu beachten. Ab dem 1. Januar 2025 sind außerdem die Anforderungen der sozialen Konditionalität einzuhalten. Ziel der sozialen Konditionalität ist die Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft, in der Regelungen des Arbeitsschutz- und Arbeitsrechts einzuhalten und Verstöße zu sanktionieren sind. Die Sanktionierung soll, wie bisher bei der Konditionalität, durch eine prozentuale Kürzung der gewährten Zahlungen erfolgen.

Über die gesamte Förderperiode werden mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Diese Mittel werden für flächenbezogene Förderungen in der 2. Säule in Brandenburg und Berlin verausgabt. Im Rahmen der 2. Säule werden weiterhin Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Seit 2023 werden Förderungen im Rahmen eines kooperativen Ansatzes angeboten, also dem Zusammenschluss von mehreren Landwirtinnen und Landwirten mit einem gemeinsamen Management, welche gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz eines bestimmten Gebietes verfolgen.

Betriebsprämienrechner zur GAP ab 2023

Zur Abschätzung der potenziell zu erwartenden betriebsindividuellen Agrarförderung wurde ein Betriebsprämienrechner Brandenburg entwickelt. Die Berechnung basiert auf den ab 2023 geltenden Rechtsgrundlagen sowie den für die 2. Säule vorgesehenen Maßnahmen.

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