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Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

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Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten. 

In der Richtlinie ist eine Koordinierung mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Möglichkeiten der Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen liegt. 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009  wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten:

Sie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor: 

  Erarbeitung bis Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung bis
Vorläufige Bewertung
des Hochwasserrisikos  
22. Dezember 2011 22. Dezember 2018
und danach alle 6 Jahre
Gefahren- und Risikokarten 22. Dezember 2013 22. Dezember 2019
und danach alle 6 Jahre
Risikomanagementpläne 22. Dezember 2015 22. Dezember 2021
und danach alle 6 Jahre

Im Rahmen der Überprüfungen sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser mit zu betrachten.

Die Berichterstattung an die EU-Kommission erfolgt für die deutschen Bundesländer mit einem Anteil am Elbeeinzugsgebiet über die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und den Bund. Für das Odereinzugsgebiet erarbeiten die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen abgestimmte Papiere und leiten diese dem Bund zu. Darüber hinaus erfolgt eine staatenübergreifende Koordination über die Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO).

Weiterführende Informationen

Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten. 

In der Richtlinie ist eine Koordinierung mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf Möglichkeiten der Verbesserung der Effizienz und des Informationsaustausches sowie zur Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen liegt. 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009  wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten:

Sie gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor: 

  Erarbeitung bis Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung bis
Vorläufige Bewertung
des Hochwasserrisikos  
22. Dezember 2011 22. Dezember 2018
und danach alle 6 Jahre
Gefahren- und Risikokarten 22. Dezember 2013 22. Dezember 2019
und danach alle 6 Jahre
Risikomanagementpläne 22. Dezember 2015 22. Dezember 2021
und danach alle 6 Jahre

Im Rahmen der Überprüfungen sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser mit zu betrachten.

Die Berichterstattung an die EU-Kommission erfolgt für die deutschen Bundesländer mit einem Anteil am Elbeeinzugsgebiet über die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und den Bund. Für das Odereinzugsgebiet erarbeiten die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen abgestimmte Papiere und leiten diese dem Bund zu. Darüber hinaus erfolgt eine staatenübergreifende Koordination über die Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO).

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