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Öko-Regelungen (2023 bis 2027)

Blühstreifen mit Kornblumen und Mohn
© Offergeld/MLUK
Blühstreifen mit Kornblumen und Mohn
© Offergeld/MLUK

Die Öko-Regelungen sind ein Teil der Direktzahlungen und dienen dem Ziel, bereits bei einjähriger Anwendung, den Beitrag der Landwirtschaft zum Umwelt-, Natur- und  Klimaschutz zu verbessern. Das Hauptziel der Öko-Regelungen liegt in der Förderung der Biodiversität. Die Öko-Regelungen sind so ausgestaltet, dass diese über die verpflichtenden Anforderungen der Konditionalität hinausgehen. Eine Beantragung ist auf freiwilliger Basis im Rahmen des Sammelantrags möglich.

Innerhalb Deutschlands sind folgende Ökoregelungen gemäß Paragraph 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vorgesehen:

Die Öko-Regelungen sind ein Teil der Direktzahlungen und dienen dem Ziel, bereits bei einjähriger Anwendung, den Beitrag der Landwirtschaft zum Umwelt-, Natur- und  Klimaschutz zu verbessern. Das Hauptziel der Öko-Regelungen liegt in der Förderung der Biodiversität. Die Öko-Regelungen sind so ausgestaltet, dass diese über die verpflichtenden Anforderungen der Konditionalität hinausgehen. Eine Beantragung ist auf freiwilliger Basis im Rahmen des Sammelantrags möglich.

Innerhalb Deutschlands sind folgende Ökoregelungen gemäß Paragraph 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vorgesehen:

Einzelne Öko-Regelungen sind untereinander kombinierbar. Welche Öko-Regelungen miteinander kombiniert werden können ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Kombinationstabelle - Öko-Regelungen

ÖR ÖR 1a
(R.21,R31)
ÖR 1b
(R.21,R31)
ÖR 1c
(R.21,R31)
ÖR 1d
(R.21,R31)
ÖR 2
(R.12,R19)
ÖR 3
(R.12,R14)
ÖR 4
(R.21,R31)
ÖR 5
(R31)
ÖR 6
(R.24,R31)
ÖR 7
(R31)
Kombinationen auf derselben Fläche
ÖR 1a
Brache
  x               x
ÖR 1b
Blühstreifen/
-flächen
      -     - -   x
ÖR 1c
Blühstreifen/
-flächen
auf Dauerkultur
      -     - -   x
ÖR 1d
Altgras
         -   () x x   x
ÖR 2
vielfältige
Kulturen
          x -   x x
ÖR 3
Agroforst
            x x x x
ÖR 4
DGLex
              x - x
ÖR 5
Kennarten
                - x
ÖR 6
PSM
                  x
ÖR 7
Natura
                   

X = auf derselben Fläche kombinierbar
- = nicht auf derselben Fläche kombinierbar
() = Hier ist eine Kombination der Maßnahmen auf derselben Maßnahmenfläche möglich, nur müssten die ÖR 1d-Flächen zwischen den Gehölzflächen liegen. Das heißt. da bei ÖR 3 die Prämie anhand der Gehölzstreifen berechnet wird, werden die Prämien de facto nicht direkt auf derselben Fläche kombiniert.

Einzelne Öko-Regelungen sind untereinander kombinierbar. Welche Öko-Regelungen miteinander kombiniert werden können ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Kombinationstabelle - Öko-Regelungen

ÖR ÖR 1a
(R.21,R31)
ÖR 1b
(R.21,R31)
ÖR 1c
(R.21,R31)
ÖR 1d
(R.21,R31)
ÖR 2
(R.12,R19)
ÖR 3
(R.12,R14)
ÖR 4
(R.21,R31)
ÖR 5
(R31)
ÖR 6
(R.24,R31)
ÖR 7
(R31)
Kombinationen auf derselben Fläche
ÖR 1a
Brache
  x               x
ÖR 1b
Blühstreifen/
-flächen
      -     - -   x
ÖR 1c
Blühstreifen/
-flächen
auf Dauerkultur
      -     - -   x
ÖR 1d
Altgras
         -   () x x   x
ÖR 2
vielfältige
Kulturen
          x -   x x
ÖR 3
Agroforst
            x x x x
ÖR 4
DGLex
              x - x
ÖR 5
Kennarten
                - x
ÖR 6
PSM
                  x
ÖR 7
Natura
                   

X = auf derselben Fläche kombinierbar
- = nicht auf derselben Fläche kombinierbar
() = Hier ist eine Kombination der Maßnahmen auf derselben Maßnahmenfläche möglich, nur müssten die ÖR 1d-Flächen zwischen den Gehölzflächen liegen. Das heißt. da bei ÖR 3 die Prämie anhand der Gehölzstreifen berechnet wird, werden die Prämien de facto nicht direkt auf derselben Fläche kombiniert.