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Öko-Regelung 3 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland

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Die Öko-Regelung 3 dient unterschiedlichen Zielen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz. Durch die Etablierung von Gehölzpflanzen auf landwirtschaftlichen Flächen wird unter anderen ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die Bindung von Kohlenstoffdioxid geleistet. Gleichzeitig bilden Agroforstsysteme einen Lebensraum und tragen dadurch zur Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft bei.

Die Öko-Regelung 3 dient unterschiedlichen Zielen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz. Durch die Etablierung von Gehölzpflanzen auf landwirtschaftlichen Flächen wird unter anderen ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die Bindung von Kohlenstoffdioxid geleistet. Gleichzeitig bilden Agroforstsysteme einen Lebensraum und tragen dadurch zur Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft bei.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland. Agroforstsysteme auf Dauerkulturflächen sind von der Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 3 ausgeschlossen.

    Gefördert wird die Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland. Agroforstsysteme auf Dauerkulturflächen sind von der Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 3 ausgeschlossen.

  • Wer wird gefördert?

    Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen.

    Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    • Es muss ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorliegen.
    • Das Agroforstsystem muss dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.
    • Das Agroforstsystem muss auf Ackerland oder Dauergrünland liegen.
    • Es sind nur streifenförmige Agroforstsysteme im Rahmen der ÖR 3 förderfähig.
    • Das Agroforstsystem muss aus mindestens zwei Gehölzstreifen bestehen.
    • Jeder Gehölzstreifen muss eine Breite von 3 bis 25 Metern aufweisen.
    • Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig bestockt sein.
    • Der Flächenanteil der Gehölzstreifen muss in Summe zwischen 2 und 35 Prozent liegen.
    • Der Abstand zwischen 2 Gehölzstreifen beziehungsweise einem Gehölzstreifen und dem Rand einer Fläche muss mindestens 20 Meter und darf höchstens 100 Meter betragen.
    • In ab dem 01. Januar 2022 angelegten Agroforstsystemen sind die gemäß Anlage 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufgeführten Arten von Gehölzpflanzen nicht zulässig.
    • Die Holzernte ist ausschließlich in den Monaten Januar, Februar und Dezember zulässig.             
    • Es muss ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorliegen.
    • Das Agroforstsystem muss dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.
    • Das Agroforstsystem muss auf Ackerland oder Dauergrünland liegen.
    • Es sind nur streifenförmige Agroforstsysteme im Rahmen der ÖR 3 förderfähig.
    • Das Agroforstsystem muss aus mindestens zwei Gehölzstreifen bestehen.
    • Jeder Gehölzstreifen muss eine Breite von 3 bis 25 Metern aufweisen.
    • Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig bestockt sein.
    • Der Flächenanteil der Gehölzstreifen muss in Summe zwischen 2 und 35 Prozent liegen.
    • Der Abstand zwischen 2 Gehölzstreifen beziehungsweise einem Gehölzstreifen und dem Rand einer Fläche muss mindestens 20 Meter und darf höchstens 100 Meter betragen.
    • In ab dem 01. Januar 2022 angelegten Agroforstsystemen sind die gemäß Anlage 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufgeführten Arten von Gehölzpflanzen nicht zulässig.
    • Die Holzernte ist ausschließlich in den Monaten Januar, Februar und Dezember zulässig.             
  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Förderhöhe beträgt 200 Euro je Hektar. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Gehölzfläche.

    Die Förderhöhe beträgt 200 Euro je Hektar. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Gehölzfläche.

  • Was gibt es noch zu beachten?

    Soll ein Agroforstsystem auf einer Dauergrünlandfläche etabliert werden, ist kein Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland erforderlich. Unabhängig davon wird empfohlen, sich bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu erkundigen, ob etwaige naturschutzfachlichen Belange einer Etablierung eines Agroforstsystems auf der jeweiligen Dauergrünlandfläche entgegenstehen.

    Soll ein Agroforstsystem auf einer Dauergrünlandfläche etabliert werden, ist kein Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland erforderlich. Unabhängig davon wird empfohlen, sich bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu erkundigen, ob etwaige naturschutzfachlichen Belange einer Etablierung eines Agroforstsystems auf der jeweiligen Dauergrünlandfläche entgegenstehen.