Direktzahlungen (2023 bis 2027)
Zur Gewährleistung einer angemessenen Einkommensstützung werden Direktzahlungen weiterhin eine wesentliche Rolle für Landwirtinnen und Landwirte spielen. Gleichzeitig werden die Direktzahlungen noch stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft.
- Die Flächengrundförderung erfolgt mit einer geringeren jährlichen Zahlung in Form einer Einkommensgrundstützung (EGS) für Nachhaltigkeit, um ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Einkommensstützung und eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten.
- Zur stärkeren Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe wird eine ergänzende Umverteilungs-Einkommensstützung (UES) für Nachhaltigkeit gezahlt, welche mehr Flächen mit höheren Prämiensätzen fördert.
- Um Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen durch junge Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen und die damit verbundenen Herausforderungen zu honorieren, wird eine Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) für ebenfalls mehr Flächen mit höheren Prämiensätzen angeboten.
- Die freiwilligen Öko-Regelungen decken jeweils zwei Aspekte ab, die im Interesse des Klimas, der Umwelt, des Tierwohls oder der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen stehen und ergänzen die Flächengrundförderung. Die mit den Öko-Regelungen verbundenen Kosten, Einkommensverlusten oder Transaktionskosten werden kompensiert und sollen die Übernahme ehrgeizigerer Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums anregen. Vor allem die Bereitschaft für die Inanspruchnahme der Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule wird es ermöglichen, den absinkenden Prämiensatz der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu kompensieren. Kurz gesagt: die Honorierung von Umweltleistungen wird wichtiger und zukünftig weiter steigen.
- Abgerundet wird die Förderung durch gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe und –ziegen sowie Mutterkühen.
Zur Gewährleistung einer angemessenen Einkommensstützung werden Direktzahlungen weiterhin eine wesentliche Rolle für Landwirtinnen und Landwirte spielen. Gleichzeitig werden die Direktzahlungen noch stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft.
- Die Flächengrundförderung erfolgt mit einer geringeren jährlichen Zahlung in Form einer Einkommensgrundstützung (EGS) für Nachhaltigkeit, um ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Einkommensstützung und eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten.
- Zur stärkeren Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe wird eine ergänzende Umverteilungs-Einkommensstützung (UES) für Nachhaltigkeit gezahlt, welche mehr Flächen mit höheren Prämiensätzen fördert.
- Um Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen durch junge Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen und die damit verbundenen Herausforderungen zu honorieren, wird eine Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) für ebenfalls mehr Flächen mit höheren Prämiensätzen angeboten.
- Die freiwilligen Öko-Regelungen decken jeweils zwei Aspekte ab, die im Interesse des Klimas, der Umwelt, des Tierwohls oder der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen stehen und ergänzen die Flächengrundförderung. Die mit den Öko-Regelungen verbundenen Kosten, Einkommensverlusten oder Transaktionskosten werden kompensiert und sollen die Übernahme ehrgeizigerer Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums anregen. Vor allem die Bereitschaft für die Inanspruchnahme der Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule wird es ermöglichen, den absinkenden Prämiensatz der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu kompensieren. Kurz gesagt: die Honorierung von Umweltleistungen wird wichtiger und zukünftig weiter steigen.
- Abgerundet wird die Förderung durch gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe und –ziegen sowie Mutterkühen.