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Junglandwirte-Einkommensstützung (JES)

Junglandwirteprämie bis 31. Dezember 2022

Junglandwirte- Einkommensstützung ab 2023

Flächenumfang: 90 Hektar
Förderbetrag: 44,27 Euro/Hektar
Förderdauer: maximal 5 Jahre

Flächenumfang: 120 Hektar
Förderbetrag (Schätzwert): rund 116 Euro
Förderdauer: maximal 5 Jahre

Anforderungen:

  • erstmalige Niederlassung als BetriebsinhaberIn
  • Antragstellung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung
  • maximal 40 Jahre im Jahr der erstmaligen Antragstellung

Anforderungen:

  • erstmalige Niederlassung als BetriebsinhaberIn
  • Antragstellung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung
  • maximal 40 Jahre im Jahr der erstmaligen Niederlassung

  • Qualifikationsnachweis (Landwirtschaft)
  • Bestandene Berufsausbildung, oder
  • Studienabschluss
  • Fortbildung zum Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes (300 h), oder
  • mindestens 2 Jahre Berufspraxis
    • mit einem Arbeitsvertrag oder einer vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
    • als mithelfende Familienangehörige in Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung, oder
    • als Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betreibsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
Beispiel: Betrieb mit 242 Hektar landwirtschaftliche Fläche

90 Hektar x 44,27 Euro/Hektar = 3.984,30 Euro

≙ 16,46 Euro/Hektar

120 Hektar x 116 Euro/Hektar = 13.920 Euro

≙ 57,52 Euro/Hektar

Junglandwirteprämie bis 31. Dezember 2022

Junglandwirte- Einkommensstützung ab 2023

Flächenumfang: 90 Hektar
Förderbetrag: 44,27 Euro/Hektar
Förderdauer: maximal 5 Jahre

Flächenumfang: 120 Hektar
Förderbetrag (Schätzwert): rund 116 Euro
Förderdauer: maximal 5 Jahre

Anforderungen:

  • erstmalige Niederlassung als BetriebsinhaberIn
  • Antragstellung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung
  • maximal 40 Jahre im Jahr der erstmaligen Antragstellung

Anforderungen:

  • erstmalige Niederlassung als BetriebsinhaberIn
  • Antragstellung innerhalb von 5 Jahren nach Niederlassung
  • maximal 40 Jahre im Jahr der erstmaligen Niederlassung

  • Qualifikationsnachweis (Landwirtschaft)
  • Bestandene Berufsausbildung, oder
  • Studienabschluss
  • Fortbildung zum Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes (300 h), oder
  • mindestens 2 Jahre Berufspraxis
    • mit einem Arbeitsvertrag oder einer vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
    • als mithelfende Familienangehörige in Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung, oder
    • als Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betreibsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
Beispiel: Betrieb mit 242 Hektar landwirtschaftliche Fläche

90 Hektar x 44,27 Euro/Hektar = 3.984,30 Euro

≙ 16,46 Euro/Hektar

120 Hektar x 116 Euro/Hektar = 13.920 Euro

≙ 57,52 Euro/Hektar