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Agroforstsysteme im Rahmen der GAP ab 2023

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Ab 2023 sind landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) auch dann förderfähig, wenn diese ein Agroforstsystem bilden und auf diesen Flächen eine landwirtschaftliche Erzeugung (zum Beispiel der Anbau von Winterweizen, Gras oder andere Grünfutterpflanzen oder Spargel) stattfindet. Durch die Etablierung von Agroforstsystemen kann ein signifikanter Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz geleistet werden (siehe hierzu auch Pro und Contra Agroforstwirtschaft - Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft). Im Folgenden werden allgemeine und spezifische Informationen zur Förderung von Agroforstsystemen ausgeführt:

Ab 2023 sind landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) auch dann förderfähig, wenn diese ein Agroforstsystem bilden und auf diesen Flächen eine landwirtschaftliche Erzeugung (zum Beispiel der Anbau von Winterweizen, Gras oder andere Grünfutterpflanzen oder Spargel) stattfindet. Durch die Etablierung von Agroforstsystemen kann ein signifikanter Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz geleistet werden (siehe hierzu auch Pro und Contra Agroforstwirtschaft - Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft). Im Folgenden werden allgemeine und spezifische Informationen zur Förderung von Agroforstsystemen ausgeführt:

  • Was wird gefördert?

    Im Rahmen der Einkommensgrundstützung wird die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gefördert. Der Begriff landwirtschaftliche Fläche umfasst Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland, und das auch, wenn diese ein Agroforstsystem bilden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit durch die Beantragung der Öko-Regelung 3 (Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland) zusätzliche Förderung für streifenförmige Agroforstsysteme auf Ackerland und Dauergrünland zu erhalten.

    Im Rahmen der Einkommensgrundstützung wird die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gefördert. Der Begriff landwirtschaftliche Fläche umfasst Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland, und das auch, wenn diese ein Agroforstsystem bilden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit durch die Beantragung der Öko-Regelung 3 (Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland) zusätzliche Förderung für streifenförmige Agroforstsysteme auf Ackerland und Dauergrünland zu erhalten.

  • Wer wird gefördert?

    Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen.

    Natürliche und juristische Personen, welche die Eigenschaft des „aktiven Landwirts“ erfüllen.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Im Rahmen der Einkommensgrundstützung sind Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen auch dann förderfähig, wenn diese ein Agroforstsystem darstellen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Es muss ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorliegen.
    • Das Agroforstsystem muss dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.
    • In ab dem 01. Januar 2022 angelegten Agroforstsystemen sind die gemäß Anlage 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufgeführten Arten von Gehölzpflanzen nicht zulässig.
    • Für Agroforstsysteme mit Gehölzstreifen:
      • Das Agroforstsystem muss aus mindestens 2 Streifen bestehen.
      • Die Summe der Gehölzstreifen darf maximal 40 Prozent der landwirtschaftlichen Parzelle einnehmen.
    • Für Agroforstsysteme mit ganzflächig verstreuten Gehölzpflanzen:
      • Die Mindestanzahl an Bäumen beträgt 50 Bäume je Hektar.
      • Die maximal zulässige Zahl an Bäumen beträgt 200 Bäume je Hektar.

    Im Rahmen der Einkommensgrundstützung sind Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen auch dann förderfähig, wenn diese ein Agroforstsystem darstellen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Es muss ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorliegen.
    • Das Agroforstsystem muss dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.
    • In ab dem 01. Januar 2022 angelegten Agroforstsystemen sind die gemäß Anlage 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufgeführten Arten von Gehölzpflanzen nicht zulässig.
    • Für Agroforstsysteme mit Gehölzstreifen:
      • Das Agroforstsystem muss aus mindestens 2 Streifen bestehen.
      • Die Summe der Gehölzstreifen darf maximal 40 Prozent der landwirtschaftlichen Parzelle einnehmen.
    • Für Agroforstsysteme mit ganzflächig verstreuten Gehölzpflanzen:
      • Die Mindestanzahl an Bäumen beträgt 50 Bäume je Hektar.
      • Die maximal zulässige Zahl an Bäumen beträgt 200 Bäume je Hektar.
  • In welcher Höhe wird gefördert?

    Die Förderhöhe für landwirtschaftliche Flächen im Rahmen der Einkommensgrundstützung beträgt circa 156 Euro je Hektar.

    Die Förderhöhe für landwirtschaftliche Flächen im Rahmen der Einkommensgrundstützung beträgt circa 156 Euro je Hektar.