1.400 Hektar und 400 Eigentümer: Bodenordnungsverfahren „Bochow“ erfolgreich abgeschlossen
- Erschienen amPotsdam – Nach einer Laufzeit von 24 Jahren konnte das Bodenordnungsverfahren „Bochow“ nun beendet werden. In dem Verfahren wurde eine Fläche von 1.390 Hektar mit über 400 verfahrensbeteiligten Grundstückseigentümern neugeordnet. Dabei erfolgten ein umfangreicher Wegeausbau, Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, die Extensivierung von landwirtschaftlicher Fläche sowie Flächenentsiegelungen.
Das Verfahrensgebiet erstreckt sich unmittelbar westlich an den Berliner Ring angrenzend bis nach Groß Kreutz und wurde von der Bundesstraße 1 zweigeteilt. Die Gegend war in den 1990er Jahren noch stärker vom Obstanbau geprägt als heute. Die Anordnung der Flurbereinigung erfolgte daher auch aufgrund zahlreicher Anträge ortsansässiger Bewirtschafter. Gründe für die Einleitung der Bodenordnung waren der zersplitterte und kleinteilige Grundbesitz, der fehlende Anschluss vieler Parzellen an das öffentliche Wegenetz, ein schlechter Allgemeinzustand der vorhandenen Infrastruktur und viele ungeregelte Eigentumsverhältnisse. Das damalige Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung in Brieselang hatte das Bodenordnungsverfahren „Bochow“ gemeinsam mit den Nachbarverfahren „Damsdorf“ und „Schmergow“ am 23. November 1999 angeordnet.
Schon frühzeitig konnten nach der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes im Zuge des Bodenordnungsverfahrens mehrere Wegebauprojekte realisiert werden. Die insgesamt sieben in Asphalt ausgebauten Wege mit einer Gesamtlänge von über 6.100 Metern dienen dabei nicht nur der besseren Erreichbarkeit der Flächen durch die Bewirtschafter, sie haben auch teilweise eine Verbindungsfunktion und sind beliebt bei Radtouristen.
Neben dem Ausbau der Wege wurden weitere Neugestaltungsmaßnahmen durchgeführt: So wurden beispielsweise mehr als 1,6 Hektar Fläche mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Außerdem wurden 4.000 Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche extensiviert, über 1.500 Quadratmeter versiegelte Fläche beseitigt und Pufferzonen um Kleingewässer im Umfang von über 1,1 Hektar entwickelt und rechtlich gesichert.
All diese Maßnahmen wurden durch umfangreiche Förderung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln ermöglicht. Insgesamt sind rund 961.000 Euro an Fördermitteln für das Bodenordnungsverfahren eingesetzt worden, weitere 256.000 Euro wurden von den beteiligten Kommunen und den Bewirtschaftern aufgebracht.
Mit der Verfahrensbearbeitung wurde im Jahr 1999 das Vermessungsbüro des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Gerhard Derksen aus Potsdam beauftragt. Bis zu seinem Tod im Januar 2022 war er Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer in allen Vermessungs- und Bodenordnungsangelegenheiten des Verfahrens. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist nicht zuletzt auch sein Verdienst.
Die Grundbücher waren im Zuge der Bodenordnung bereits 2016, das Liegenschaftskataster im Jahr 2023 berichtigt worden. Zuletzt wurde mit dem verbliebenen Guthaben der Teilnehmergemeinschaft – der Trägerin des Verfahrens – eine Wegeverbindung unterstützt und so – im rechtlich korrekten Sinne – in einer dem Zweck der Flurbereinigung dienenden Weise verwendet. Damit konnte das Verfahren in diesem Jahr endgültig abgeschlossen werden.
Hintergrund:
Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren sind behördlich geleitete, gestuft ablaufende und in erster Linie privatnützige Verwaltungsverfahren zur Neuordnung der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse. Mit bodenordnerischen Instrumenten wird landwirtschaftliche Nutzfläche zusammengelegt und dadurch vergrößert. Die Grundstücke werden durch Wege erschlossen, Rechte an den Grundstücken werden geregelt, die neuen Grenzen vermessen, Liegenschaftskataster und Grundbuch berichtigt. Der Ausbau ländlicher Wege und weiterer gemeinschaftlicher Anlagen führt zu einer Verbesserung der Infrastruktur und zu einem Standortvorteil ansässiger Betriebe. Insgesamt wird der ländliche Raum entwickelt, aufgewertet und gestärkt.