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Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes war überfällig

- Erschienen am 05.11.2020

Potsdam – Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes reagiert Bundesministerin Julia Klöckner auf die dramatische Situation in Deutschlands Wäldern. Neben formalen Anpassungen zu einer einheitlichen und anspruchsvollen Jagdscheinausbildung enthält der Entwurf Regelungen, um die überhöhten Schalenwildbestände zu reduzieren und Blei in Jagdgeschossen zu minimieren.

Die Wälder leiden nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland unter der Trockenheit und den Hitzeperioden der letzten drei Jahre. Hinzu kommen überhöhte Bestände von Rehen und Hirschen, die eine natürliche Verjüngung der Wälder stark behindern und teilweise unmöglich machen.

Forstminister Axel Vogel: „„Hierauf jetzt mit einer Änderung des Bundesjagdgesetzes zu reagieren und die Jäger mehr in die Verantwortung zu nehmen, ist genau der richtige Weg. Allerdings sind nicht alle Vorschläge im Gesetzentwurf hierzu ideal geeignet. Freiwillige Abschusspläne für Rehwild, die von Behörden geprüft und freigegeben werden müssen, würden zu einer deutlichen Bürokratisierung führen. Für Brandenburg wurde der behördliche Abschussplan für Rehwild bereits 2014 abgeschafft. Daran wollen wir festhalten“.

Überhöhte Schalenwildbestände verhindern die natürliche Verjüngung im Wald, es kommt zur „Entmischung“. Der Verlust an Biodiversität bei den wichtigen Nebenbaumarten wie Eberesche, Hainbuche und Wildobst ist für Brandenburgs Wälder dramatisch. Diese Baumarten, aber auch Sträucher und die Krautschicht werden flächig von zu hohen Schalenwildbeständen aufgefressen. Nur durch ein regelmäßiges Verbissgutachten lassen sich die Schäden bewerten und die Ergebnisse einen Rückschluss auf die Höhe der Wildbestände und erforderliche Abschussquoten zu. Jetzt mehr Zäune zu bauen, um den jungen Wald zu schützen, wie es manche fordern, ist keine Lösung. Zäune sperren das Wild wie auch Waldbesucherinnen und -besucher aus. Dem Wild wird Lebensraum entzogen - von den Kosten ganz zu schweigen.

Weniger Blei in Jagdgeschossen zu verwenden, ist ein wichtiger Schritt, dieses Gift in der Natur und im Lebensmittel Wildbret zu verhindern. Während in Brandenburg auf den Flächen des Landesforstbetriebs und in vielen privaten Jagden bereits „bleifrei“ gejagt wird, gilt ab 31. März 2021 in Brandenburg für die gesamte Jagd auf Schalenwild der Bleifrei-Grundsatz. Es ist nur konsequent und überfällig, dies im Bundesjagdgesetz für ganz Deutschland anzuordnen.

Sinnvolle Gesetzesänderungen sind ebenfalls das Verbot des Kaufs und Verkaufs von Tellereisen, der Besitz von fangbereiten Fallen für Greifvögel sowie die Jagdausübung an Wildbrücken.

Unabhängig von den Änderungen des Bundesjagdgesetzes hat sich die Regierungskoalition in Brandenburg auf eine Novellierung des Brandenburgischen Jagdgesetzes verständigt. Nach der jüngsten ersten Befassung des Landesjagdbeirats mit dem Thema erarbeitet das Umweltministerium aktuell einen ersten Entwurf.