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Überschwemmungsgebiet des Großen Havelländischen Hauptkanals festgesetzt

- Erschienen am 11.09.2020

Potsdam – Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Großen Havelländischen Hauptkanals erscheint am 16. September 2020 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am folgenden Tag in Kraft.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort sind Schutzbestimmungen notwendig, die vor allem gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf landwirtschaftlich genutzte Gebiete und Feuchtgebiete. Urbane Gebiete sind nur geringfügig betroffen.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums zu finden.