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Hochwasserschutz und Starkregenmanagement an der Schwarzen Elster: Fünfter Dialog mit Anrainerkommunen

- Erschienen am 12.11.2021

Falkenberg/Elster – In dieser Woche informierte das Umweltministerium in Falkenberg/Elster die Anrainerkommunen der Schwarzen Elster über das Starkregenrisikomanagement des Landes und die Fortschritte der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Elster und Pulsnitz.

Im Jahr 2018 vereinbarten das Umweltministerium und die Anliegergemeinden der Schwarzen Elster einen regelmäßigen Informationsaustausch zum Hochwasserschutz und zur Gewässerunterhaltung im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster. Nachdem im März dieses Jahres nur eine Videokonferenz möglich war, trafen sich die Bürgermeister und Kommunalvertreter am in dieser Woche zum fünften Dialog Hochwasserschutz in der Verbandsgemeinde Liebenwerda in Falkenberg/Elster.

Das Landesamt für Umwelt informierte dabei unter anderem, dass der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Teilbereich in Herzberg und Zobersdorf voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen wird. Danach kann hier mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Der Bau der Maßnahme Zobersdorf kann voraussichtlich in 2022 begonnen werden. Außerdem wird im kommenden Jahr mit der Vorplanung für den Hochwasserschutz in Senftenberg begonnen. Für die Maßnahme in Bad Liebenwerda ist der Beginn des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Teilbereich ebenfalls für das Jahr 2022 vorgesehen.  

Neben dem Fortgang der Hochwasserschutzplanungen an der Schwarzen Elster stand in diesem Jahr das Starkregenrisikomanagement im Mittelpunkt. Aufgrund der Erderwärmung in Folge des Klimawandels wird davon ausgegangen, dass auch im Land Brandenburg außerordentliche Regenereignisse zunehmen werden. Um mit deren Auswirkungen umgehen zu können, bedarf es eines effektiven Starkregenrisikomanagements. Den Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Im Bereich der Vorsorge gilt es, bei der kommunalen Infrastruktur, der Flächennutzung und Bebauungsplanung sowie bei der Stadtplanung vorausschauend mögliche Auswirkungen von Starkregen zu berücksichtigen. Auf der Grundlage von Risikoanalysen sollen gezielt Maßnahmen zur Schadensminderung geplant und umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen außerdem über lokale Risiken sowie das richtige Verhalten im Ereignisfall informiert werden.

Das Umweltministerium wird die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Schäden durch Starkregen unterstützen. Dies soll durch Informationsdienste, die Bereitstellung von Daten und die Möglichkeit der Förderung geeigneter Maßnahmen erfolgen. Eine Richtlinie zur Förderung von Risikoanalysen und der daraus abgeleiteten förderbaren Maßnahmen zur Starkregen-Risikominderung durch die Kommunen wird derzeit erarbeitet und soll im Jahr 2023 in Kraft treten.