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Online-Konsultation statt Erörterungstermin – Corona-Pandemie wirkt sich auf Genehmigungsverfahren in Caputh aus

- Erschienen am 16.10.2020

Caputh – Die Erörterung von Einwendungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu sieben Windkraftanlagen in Schwielowsee / Ortsteil Ferch wird als Online-Konsultation organisiert, eine Premiere für das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Genehmigungsbehörde. Weit über 1.000 eingegangene Einwendungen lassen eine hohe Beteiligung erwarten. Die Durchführung eines Erörterungstermins ist unter den derzeitigen von der Pandemie bestimmten Bedingungen nicht zu verantworten.

Antragstellerin für die insgesamt sieben im Genehmigungsverfahren stehenden Windkraftanlagen in Schwielowsee Ortsteil Ferch ist die Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG.

Auf Grund der 1310 Einwendungen – etwa dreimal mehr als im Genehmigungsverfahren Tesla in Grünheide - wird der Erörterungstermin, der ursprünglich am 27.10.2020 angesetzt war, als Online-Konsultation abgehalten.

Diese Form des öffentlichen Termins wurde im Mai 2020 aufgrund von Versammlungsbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie mit dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes befristet eingeführt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die vorgebrachten Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentationen der Antragstellerin und der vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden zu erörtern.

Hierfür wurden bereits im Vorfeld der Online-Konsultation alle frist- und formgerecht vorgetragenen Einwendungen durch das Landesamt für Umwelt ausgewertet und themenbezogen zusammengestellt. Auf dieser Grundlage werden zurzeit durch die Antragstellerin Notus energy Plan GmbH & Co. KG schriftliche Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Die zu behandelnden Informationen werden dann über die Internetseite des LfU öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierüber wird noch gesondert in einer öffentlichen Bekanntmachung, die noch in diesem Jahr erscheinen wird, informiert. Darin wird insbesondere über den zeitlichen Ablauf der Konsultation konkretisiert.

Ausschließlich Einwenderinnen und Einwender, die ihre Einwendung schriftlich und fristgerecht vorgetragen haben, werden in der Online-Konsultation die Möglichkeit erhalten, ihre Einwendungen unter Kenntnisnahme der Erwiderungen der Antragsstellerinnen und gegebenenfalls der Stellungnahme der Fachbehörde zu konkretisieren und schriftlich bis zum Ende der Konsultation vorzutragen. In der Online-Konsultation können keine neuen Einwendungen vorgebracht werden, da diese mit Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen sind. Eine Vertiefung der bereits erhobenen Einwendungen ist hingegen zulässig und gewünscht. Diesbezüglich unterscheidet sich die Online-Konsultation nicht von einem Erörterungstermin.

Wer nicht auf die Internet-Seite des LfU zugreifen kann oder möchte, wird die Möglichkeit erhalten, die Zusammenfassung der Argumente aus den eingegangenen Einwendungen sowie die dazu erfolgten Stellungnahmen der Antragstellerin in gedruckter Form vor Ort in den betroffenen Gemeinden einzusehen. Hierzu werden ebenfalls noch nähere Einzelheiten öffentlich bekanntgegeben.