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Frist für die Beantragung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz endet

- Erschienen am 17.04.2015

Frankfurt (Oder) - Die Frist für die Beantragung eines Sachkundenachweises Pflanzenschutz endet deutschlandweit am 26. Mai 2015, informiert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz benötigt, wer

  • Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich),
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig verkauft,
  • Pflanzenschutzmittel im Internet anbietet (auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeit),
  • Personen anleitet oder beaufsichtigt, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einfacher Hilfstätigkeiten Pflanzenschutzmittel anwenden oder 
  • zum Pflanzenschutz berät.

Wer mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sachkundig gewesen ist, kann bis zum 26. Mai einen Antrag für die Neuausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz stellen. Für diesen Personenkreis behalten die alten Sachkundenachweise (anerkannter Berufsabschluss, Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen agrarwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung) bis zum 26. November 2015 ihre Gültigkeit. Nach diesem Termin werden nur noch die neuen Sachkundenachweise im Scheckkartenformat anerkannt.

Die Beantragung zum 26. Mai gilt als Voraussetzung, dass Antragsteller rechtzeitig bis 26. November ihre neuen Sachkundekarten erhalten. Nach dem Stichtag erfolgt die Bewertung des Antrags nach der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Danach können bestimmte Abschlüsse nicht mehr anerkannt werden, sodass gegebenenfalls eine erneute Sachkundeprüfung abgelegt werden muss.

Zuständige Behörde im Land Brandenburg ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Pflanzenschutzdienst, Müllroser Chaussee 54, 15236 Frankfurt (Oder). Anträge auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz können online unter www.pflanzenschutz-skn.de gestellt werden. Dem Antrag müssen Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss, Studienabschluss beziehungsweise das Zeugnis über die Sachkundeprüfung beigefügt werden.

Abbinder

Datum
17.04.2015
Rubrik
Landwirtschaft