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Bundesjagdgesetz wird Ansprüchen an effektives Wildtiermanagement nicht gerecht – Agrarumweltminister Axel Vogel im Bundesrat

- Erschienen am 18.12.2020

Berlin/Potsdam – Der Bundesrat hat heute über die Novellierung des Bundesjagdgesetzes beraten. Brandenburgs Agrar-Umweltminister Axel Vogel begründet in seiner Rede, warum der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beim Ziel eines effektiven Wildtiermanagements zu kurz greift. Brandenburg hat deshalb unter anderem Empfehlungen zum Verzicht auf neue und wenig hilfreiche, bürokratische Abschussregelungen für das Rehwild und zur Lockerung der Regeln für überjagenden Hunden eingebracht. Diese wurden heute vom Bundesrat verabschiedet.

Axel Vogel: „Unser Wald ist in einem schlechten Zustand. Laut Waldzustandserhebung der Bundesregierung von 2019 war der Kronenzustand im Durchschnitt aller Baumarten noch nie so schlecht. Der Wald leidet unter dem Klimawandel und damit verbunden unter ausbleibenden Niederschlägen, Dürre und Schadinsekten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, Schadensflächen wieder zu bewalden und durch Waldumbau die Resilienz gegen den Klimawandel zu erhöhen. Doch die hohen Wildbestände und der starke Wildverbiss machen unsere Anstrengungen zur Waldverjüngung zunichte.“

Erst in der vergangenen Woche hat Minister Axel Vogel den Waldzustandsbericht 2020 für Brandenburg vorgestellt. Trotz einer leichten Verbesserung der Situation in den Wäldern nach den Schäden durch die beiden Trockenjahren 2018 und 2019, verzeichnet ein Viertel der Waldbäume schwerwiegende Schäden. Ein großes Problem stellt zudem der hohe Anteil an Verbissschäden durch das Wild an neu gepflanzten Bäumen und Sprösslingen aus Naturverjüngung dar.

„Viele Vorschriften, die auch heute noch im Bundesjagdgesetz stehen, stammen aus dem 19. Jahrhundert. Sie atmen den Geist einer Epoche, in der man Wilderei verhindern und nach Kriegen Wildbestände aufbauen wollte. Klimawandel, Verbissschäden und Waldumbau waren damals kein Thema. Die vorliegende Gesetzesnovelle zielt nicht auf eine grundlegende Reform. Das beansprucht die Bundesregierung auch gar nicht. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Rechte der Grundbesitzer gestärkt werden müssen“, so Minister Axel Vogel.    

Besonders das Vorhaben der Bundesregierung, neue Abschussregeln für die Bejagung von Rehen zu erlassen, läuft einem konsequenten Vorgehen gegen Wildverbiss zuwider:

„Das Bundesjagdgesetz schreibt einen gesunden Wildbestand vor. Doch lässt der bei allen Schalenwildarten in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende enorme Anstieg der Bestände darauf schließen, dass das Gleichgewicht längst gestört ist. Von einem gesunden Wildbestand kann gar nicht mehr die Rede sein“, so Vogel.

„Der Grund für den Anstieg der Wilddichten liegt in der Systematik der Abschussplanung. Die Abschusspläne werden von den Jagdausübungsberechtigten in der Höhe aufgestellt, wie sie es für angemessen erachten. Und dabei unterscheidet sich die Interessenlage von einzelnen Jagdpächtern an einem möglichst hohen Wildbestand und von Waldbesitzern mitunter beträchtlich. Die Jagdgenossenschaften in der die Flächeneigentümer zusammen geschlossen sind nehmen erfahrungsgemäß wenig Einfluss auf diese Planung. Den zuständigen Jagdbehörden ist dies noch weniger möglich. Machen sie es doch, ist der Jagdbeirat in der Lage, das behördliche Abschussplanverfahren durch die Einvernehmensregelung zum Erliegen zu bringen.

Das behördliche Verfahren ist mit enormen bürokratischem Aufwand verbunden, ohne dass es tatsächlich in der Lage ist, entscheidenden Einfluss auf die Population des Wildes zu nehmen. Die Abschusspläne haben sich als untauglich erwiesen, wie die durch überhöhte Wildbestände bedingten Verbissschäden zeigen“, so Minister Axel Vogel weiter.

Erfahrungen der Länder, die den behördlichen Rehwildabschussplan abgeschafft haben - wir Brandenburger gehören seit 2014 dazu -, belegen, dass die Rehwildstrecke nahezu unverändert bleibt. Von Ausrottung des Rehwildes kann nicht einmal ansatzweise die Rede sein.“

Der Bundesrat verabschiedete heute neben der Empfehlung zum Verzicht auf die Abschussregelungen für das Rehwild unter anderem auch die Lockerung der Regeln für überjagenden Hunde, die ebenfalls von Brandenburg eingebracht wurde.

Aktuell arbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in Brandenburg an einer Novellierung des Landesjagdgesetzes.