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Sorge um Ökosystem Elbe: Brandenburger Umweltministerium fordert mit Elbanrainern Nachverhandlung zu deutsch-tschechischem Abkommen und Einbeziehung der Länder

- Erschienen am 23.04.2021

Magdeburg – Die Konferenz der Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (UMK) sorgt sich um die Elbe. Sie sieht das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr, so wie es das Gesamtkonzept Elbe vorsieht, gefährdet. Deshalb hat die Konferenz die Bundesregierung aufgefordert, die Vereinbarung mit der Tschechischen Republik zu Gunsten der Schiffbarkeit der Elbe nachzuverhandeln und dabei die Bundesländer im Vorfeld mit einzubeziehen.

Brandenburgs Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, die Elbe in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Die deutschen Elbeanrainer, darunter Brandenburg, stehen in der Verantwortung, das Verschlechterungsverbot konsequent durchzusetzen. Auch angesichts des Klimawandels und der Niedrigwassersituationen in der Elbe sehe ich die – primär an den Interessen der Schifffahrt ausgerichteten – geplanten Maßnahmen sehr kritisch. Die Länder müssen ihre länderspezifischen Interessen auch in angemessener Art und Weise vertreten können und entsprechend einbezogen werden.“

Auf Antrag der Elbanrainer-Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat die UMK beschlossen, dass das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe den Anforderungen des Gesamtkonzeptes Elbe entsprechen muss. Sie befürchten, dass die Grundgedanken sowie die konkreten fachlichen und politischen Handlungsziele des langjährig entwickelten Gesamtkonzepts Elbe im Abkommen nicht umgesetzt werden.

Alle sieben Länder drängen darauf, das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr weiterhin herzustellen. Einem Abkommen, das offensichtlich vorrangig an verkehrlichen Interessen ausgerichtet ist und nicht die Belange Sohlerosion, Renaturierung sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt und Wasserrahmenrichtlinie im Blick hat, stehen die Länder kritisch gegenüber. Da Kompetenzen der Länder in den Bereichen Naturschutz, Hochwasserschutz und Wasserhaushalt berührt sind, fordern sie, von der Bundesregierung einbezogen zu werden.