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Rückblick auf den Zukunftsdialog am 7. März 2024

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Im Vorfeld der Veranstaltung stellte Bürgermeister Stahl während einer Ortsbegehung durch das Panke-Park-Areal und die Bernauer Innenstadt Maßnahmen für Renaturierung, Klimaanpassung und zum Regenwasserrückhalt vor. Es nahmen Minister Vogel, der Landrat Kurth, die Baudezernentin sowie Stadtverordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger teil.

Teilnehmende auf dem Podium

  • Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Daniel Kurth, Landrat, Landkreis Barnim
  • André Stahl, Bürgermeister Bernau
  • Daniela Setton, Leiterin des Referats „Klimaschutz, Nachhaltigkeit“, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

 Moderation: Marie Günther

Rückblick auf die Veranstaltung

Moderatorin Marie Günther begrüßte die Teilnehmenden zum neunten "Zukunftsdialog". Der Bürgermeister der Stadt Bernau, André Stahl, eröffnete die Veranstaltung.

Für André Stahl steht beim Thema Klimawandel im Vordergrund die Menschen mitzunehmen. Veranstaltungen wie dieser Zukunftsdialog können Akzeptanz schaffen. Die Stadt Bernau stellt sich ihrer Verantwortung beim Klimaschutz. Die Weichen werden bereits bei der städtischen Planung gestellt. Das braucht entsprechend finanzielle Mittel, Förderung und einen zeitlichen Vorlauf, beispielsweise um den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu planen, Wärmeplane auf- und die Energieversorgung umzustellen. Viele kleine Schritte seien erforderlich, jeder sinnvoll, denn „den ganz großen Wurf bekommen wir nicht auf einmal hin", sagte der Bürgermeister.

Landrat Daniel Kurth weiß um die vielfältigen Sorgen national wie international. Die Frage des Klimawandels sei jedoch unausweichlich. Bernau zeige, dass gute Stadtverordnete und eine gute Stadtverwaltung aktiv werden können. Auch der Landkreis Barnim sei stolz auf das Geleistete, gilt als Vorreiter in der Region und in Brandenburg. Der Kreistag beschloss bereits 2008 eine Null-Emissions-Strategie. Die Ziele bei der Stromerzeugung wurden vom Landkreis längst übertroffen. 118 Prozent des Stromverbrauchs werden mit Photovoltaik, Windkraft oder Biogas erzeugt; der Wärmebedarf aktuell nur zu 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Für die Umsetzung der 100 Prozent-Erneuerbar-Strategie schob der Landkreis viele Projekte an und sind die Kreiswerke Barnim ein zentraler Akteur. In Bernau fahren erste Wasserstoff-Busse und wurden die ÖPNV-Leistungen um viele tausend Kilometer verstärkt. "Selbst das reicht an vielen Stellen immer noch nicht", so Daniel Kurth. Auch der Landrat zeigte sich überzeugt, dass Akzeptanz durch Dialog entsteht und Nachhaltigkeit nur mit den Menschen gemeinsam geht, „wir machen uns auf den Weg – nicht nur mit schlauen Worten.“ Der Landkreis kümmert sich deshalb auch um Umweltbildung an Schulen, will Schülerinnen und Schüler erreichen. Es komme insgesamt darauf an, „etwas übrig zu lassen von unserer Welt für die, die nach uns kommen“. Dem diene auch diese Veranstaltung.

Minister Axel Vogel betonte seinen Stolz darauf im Landkreis Barnim zu leben, „weil der Barnim tatsächlich vorbildlich ist auf dem Weg in eine erneuerbare Zukunft." Aktueller Erfolg der Landespolitik sei der Kabinettbeschluss zum Klimaplan Brandenburg zwei Tage vor diesem Zukunftsdialog, am 5. März 2024. Vor 2019 gab es Treibhausgasbilanzierung, aber praktisch keine systematische Landesklimapolitik. Brandenburg zur Modellregion des 21. Jahrhunderts zu machen, wurde ein Ziel im Koalitionsvertrag und mit seinem Antritt als Minister der Begriff „Klimaschutz“ im Titel des Ministeriums und zu einem der zentralen Schwerpunkte mit zwei Referaten verankert: für den Klimaschutz und für Klimaanpassung.

Minister Vogel nannte die Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Dürren, Stürme und auch überlange Windstille als Klimawandelfolgen. Im vergangenen Jahr gab es erstmals auf allen Kontinenten gleichzeitig in bestimmten Regionen Temperaturen von 50 Grad Celsius. Die Wissenschaft könne sich das derzeit nicht erklären. Aber auf diese noch nie dagewesene Erwärmung der Atmosphäre müsse man reagieren, weil das Klima auf Kipp-Punkte zusteuert, die derart schwerwiegende Effekte auch im Land Brandenburg bewirken. „Um das zu verhindern, haben wir den Klimaplan für Brandenburg aufgestellt", so Axel Vogel. „Zugegeben: ein Plan für ein kleines Stückchen Erde, aber nicht unbedeutend. Bis 2045 eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen stellt uns vor große Herausforderungen“.

Daniela Setton stellte den im Kabinett beschlossenen Klimaplan vor. Damit hat nun auch das Bundesland Brandenburg ein Klimaschutzkonzept, eine ressortübergreifende klimapolitische Gesamtstrategie mit einem Maßnahmenprogramm, zu dem alle relevanten Fachministerien in ihrer eigenen Verantwortung beitragen und an der Umsetzung mitwirken. Der Klimaplan Brandenburg ist ein Handlungs- und Orientierungsrahmen der gesamten Landesregierung für effektiven Klimaschutz, der die Erreichung von Klimaneutralität in Brandenburg bis 2045 ermöglichen soll. Er umfasst 103 Maßnahmen, viele davon sind bereits in der Umsetzung. Der Klimaplan ist kein Gesetz. Es sind aber die Ziele und Handlungsbedarfe zur Erreichung von Klimaneutralität bis spätestens 2045 in alle klimarelevanten Strategien und Aktivitäten der Ministerien eingeflossen und so zum festen Bestandteil der Planungen der Fachressorts geworden. Die Menschen im Land beim Klimaschutz mitzunehmen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Deshalb gab es begleitend zur Erarbeitung des wissenschaftlichen Gutachtens zum Klimaplan einen umfangreichen Beteiligungsprozess. Zahlreiche dort eingebrachte Anregungen und Empfehlungen aus der breiten Öffentlichkeit wurden aufgenommen. Daniela Setton informierte auch zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Land Brandenburg: die deutliche Reduktion nach der Wende (von 125 auf 90 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von 1990 zu 1991) und die Stagnation der Werte in den 2010-er Jahren. Erst mit dem beginnenden Kohleausstieg konnten ab 2019 wieder Minderungsschritte bewirkt werden. Im Jahr 2022 beträgt der Treibhausgasausstoß in Brandenburg 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das Klimaplan-Gutachten hat ergeben, dass Brandenburg nicht auf dem Zielpfad zu Klimaneutralität und zur Erreichung „Netto-Null" in allen Sektoren ist. Unvermeidbare Restemissionen - beispielsweise in der Industrie oder in der Landwirtschaft - müssten 2045 zur Erreichung von "Netto-0"-Emissionen kompensiert werden. Wälder haben eine wichtige Funktion als Kohlenstoffsenke. Vorgestellt wurden überblicksartig zentrale Maßnahmen in den acht Handlungsfeldern des Klimaplans: vom Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, über die kommunale Wärmewende, nachhaltiges Bauen mit Holz, die Unterstützung der Industrie bei der Transformation zur Klimaneutralität, die Förderung des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs, Waldumbau- und Waldmehrung zur Stärkung der Kohlenstoff-Speicherfunktion der Wälder und der Moore bis hin zur klimaverträglichen Landwirtschaft, der schrittweisen Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung, der Erarbeitung einer Bioökonomie-Strategie, der stärkeren Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes und der Förderung von Vernetzung und Beteiligung. Von den 103 Klimaplan-Maßnahmen wies Frau Setton auf das „Transformations- und Klimaschutzpaket für Kommunen" im Rahmen des Brandenburg Pakets im Umfang von 41,5 Millionen Euro hin. Es unterstützt die Brandenburger Kommunen für die Jahre 2023/2024 dabei, unabhängiger von fossilen Energien zu werden und durch Effizienzmaßnahmen Energiekosten zu sparen. Die Mittel werden unbürokratisch an alle Brandenburger Kommunen ausgereicht und in Eigenverantwortung eingesetzt. Laut Frau Setton verdeutlicht ein eigener, übergreifender Handlungsschwerpunkt für den „Kommunalen Klimaschutz" im Klimaplan: „ohne die Kommunen ist der Plan nicht umsetzbar." Im Klimaplan außerdem vorgesehen sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung des erreichten ein wissenschaftlicher Klimabeirat, ein Klimaforum Brandenburg und die Verstärkung des Dialogs und der Kommunikation, beispielsweise über landesweite Zukunftsdialoge, zudem ernährungsbezogene Maßnahmen, schulische Umweltbildung und die Einbindung der Verbraucherzentralen. Bereits 2025 ist ein erster Bericht zum Stand der Umsetzung des Klimaplans vorgesehen.

In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Fragen zu Umwelt- und Klimaschutz angesprochen, die überwiegend konkrete Probleme vor Ort betrafen. Von besonderem Interesse waren die Planungshoheit der Kommunen und ihre finanzielle Unterstützung beim Klimaschutz, der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen und die Verbindlichkeit des Klimaplans.

Ein Teilnehmender setzte sich dafür ein, dass die Kommunen unbürokratisch deutlich mehr Budget benötigen, um zum Treiber beim Klimaschutz zu werden. Minister Vogel ist bewusst: „Wir brauchen nicht nur Gesetze und Motivation – wir brauchen auch Geld." Er erläuterte deshalb das „Transformations- und Klimaschutzpaket für Kommunen" im Umfang von 41,5 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz detaillierter. Es gelte für zwei Jahre und werde ausgeschöpft. Kommunen wählen aus einem Katalog von förderfähigen Maßnahmen, von der Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung bis zu Heiztechnik in Kommunalgebäuden. Das Land überwies den Kommunen das Geld, die Ende 2024 den Leistungsnachweis erbringen oder nicht genutzte Mittel zurückzahlen. Ein neuer, unbürokratischer Weg, weil üblich sei: Antrag stellen, Antrag prüfen, dann Förderbescheid. Alles spricht dafür, dass Kommunen Fördermittel des Bundes über den klassischen Weg in Anspruch nehmen; beispielsweise per KfW-Antrag. Dabei schneiden finanziell schwache Kommunen oft schlecht ab, die Eigenanteile nicht aufbringen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vergibt für 3 Jahre 3,5 Milliarden Euro Fördermittel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz". Auch für private Haushalte hat der Bund eigene Förderprogramme, beispielsweise für die Anschaffung von Wärmepumpen.

Ein Teilnehmender wies darauf hin, dass das in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stehende Wirtschaftsförderungskonzept der Intentionen von Umwelt- und Naturschutz entgegenstehe, weil der vorliegende Planungsentwurf für einen Gewerbepark ein Waldgebiet, eine Frischluftschneise und eine Trinkwasserschutzzone betrifft. Andre Stahl erklärte dazu, dass das Wirtschaftsförderungskonzept eine Potenzialanalyse enthalte. Sie dient zur Untersuchung, wo überhaupt Gewerbe möglich ist. Am Ende dieses umfassenden planerischen Abstimmungsprozesses würden die Stadtverordneten entscheiden. Wenn k.o.-Kriterien für ein Projekt vorliegen, dann werde es nicht umgesetzt.

Drei Teilnehmende äußerten Bedenken, Unmut und Kritik am umfangreichen Ausbau der Windkraftanlagen in den Bernauer Ortsteilen und der näheren Umgebung. „Viele Menschen fühlen sich von Windrädern umzingelt.“ Neu geplante Anlagen sind mit 200 Metern Höhe „Fernsehtürme“. Eine Petition mit 1.700 Unterschriften wendet sich gegen die Errichtung von zwei in einem kleinen, der Naherholung dienenden Mischwäldchen geplanten Anlagen. Die anwesenden Politiker äußerten Verständnis , dass der massive Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit stark umstritten ist - als Ortsteil-Bewohner mehr als in der Innenstadt. Andre Stahl ist bereit die Sorgen und Nöten der Menschen zu akzeptieren, die wirklich betroffen sind. Die Gesetzgebung berücksichtige den Schutzaspekt der Menschen. Deshalb überprüfe die Regionale Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark permanent, ob die Planungsvorgaben für Abstände die tatsächliche Belastung aussagekräftig widerspiegeln. Einbezogen wird auch Schlagschatten, Infraschall und die Höhe neuer Anlagen. Es werden die Interessen übereinandergelegt, Bürger beteiligt - wie in Birkholz und Birkholzaue. Ein Interessenausgleich sei schwierig. Windkraft- wie auch PV-Freiflächen­anlagen sind als „von überragendem öffentlichen Interesse" eingestuft und privilegiert. Dass Ortsteile von solchen Anlagen finanziell profitieren können, unterstrich Minister Vogel. Der Landtag hat zwei Gesetze verabschiedet: Der Solareuro muss der Kommune zugeführt werden. Seit 2019 per Windenergieanlagenabgabengesetz auch eine Sonderabgabe von 10.000 Euro pro Jahr und Anlage an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen. Dieses Geld könne für Einnahmen der Gemeinden und für mehr Akzeptanz sorgen. Laut Landrat Daniel Kurt ist per Gesetz geregelt, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark die Windvorranggebiete im Umfang von 2,2 Prozent der Fläche der Planungsgemeinschaft ausweist und den dazugehörigen Flächenplan fristgerecht vorlegt, sonst kommen alle Anträge privater Investoren zum Zug auch außerhalb der Vorranggebiete. Sind alle Vorgaben erfüllt, könne die Anlage auch errichtet werden. Bürgermeister André Stahl machte der Anwohnerin Hoffnung, dass möglicherweise die beiden Windräder, die im Waldgebiet errichtet werden sollen, nicht kommen werden.

Ein Teilnehmer äußerte Bedenken, die Versorgung mit kommunaler Fernwärme binde die Haushalte an einen Monopol-Anbieter und diktiere so die Preise. André Stahl widersprach. Der Wärmemarkt sei stark reguliert. Die Preiskalkulation werde intensiv geprüft und kontrolliert. Unangemessene Preise können gestoppt werden.

Nach der Verbindlichkeit des verabschiedeten Klimaplans gefragt, erklärte Axel Vogel, der Klimaplan wird bis 2045 gelten. Im September werde eine neue Landesregierung gewählt. Eine neue Landesregierung könne tatsächlich Änderungen am Plan vornehmen. Dem steht jedoch entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schutz des Klimas Verfassungsrang verliehen hat und es verbindliche Bundesgesetze gibt. Wer Änderungen haben wolle, der müsse erklären, wie die Ziele des Klimaplans dennoch erreicht werden können. Der Plan sei nicht perfekt, aber eine gute Grundlage für die weitere Arbeit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Minister Vogel nennt ihn „ein Rädchen von vielen“. Zu möglichen Änderungen am Plan sagt er: „Ich mache mir nur geringe Sorgen!“

Eindrücke aus der Veranstaltung

Im Vorfeld der Veranstaltung stellte Bürgermeister Stahl während einer Ortsbegehung durch das Panke-Park-Areal und die Bernauer Innenstadt Maßnahmen für Renaturierung, Klimaanpassung und zum Regenwasserrückhalt vor. Es nahmen Minister Vogel, der Landrat Kurth, die Baudezernentin sowie Stadtverordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger teil.

Teilnehmende auf dem Podium

  • Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Daniel Kurth, Landrat, Landkreis Barnim
  • André Stahl, Bürgermeister Bernau
  • Daniela Setton, Leiterin des Referats „Klimaschutz, Nachhaltigkeit“, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

 Moderation: Marie Günther

Rückblick auf die Veranstaltung

Moderatorin Marie Günther begrüßte die Teilnehmenden zum neunten "Zukunftsdialog". Der Bürgermeister der Stadt Bernau, André Stahl, eröffnete die Veranstaltung.

Für André Stahl steht beim Thema Klimawandel im Vordergrund die Menschen mitzunehmen. Veranstaltungen wie dieser Zukunftsdialog können Akzeptanz schaffen. Die Stadt Bernau stellt sich ihrer Verantwortung beim Klimaschutz. Die Weichen werden bereits bei der städtischen Planung gestellt. Das braucht entsprechend finanzielle Mittel, Förderung und einen zeitlichen Vorlauf, beispielsweise um den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu planen, Wärmeplane auf- und die Energieversorgung umzustellen. Viele kleine Schritte seien erforderlich, jeder sinnvoll, denn „den ganz großen Wurf bekommen wir nicht auf einmal hin", sagte der Bürgermeister.

Landrat Daniel Kurth weiß um die vielfältigen Sorgen national wie international. Die Frage des Klimawandels sei jedoch unausweichlich. Bernau zeige, dass gute Stadtverordnete und eine gute Stadtverwaltung aktiv werden können. Auch der Landkreis Barnim sei stolz auf das Geleistete, gilt als Vorreiter in der Region und in Brandenburg. Der Kreistag beschloss bereits 2008 eine Null-Emissions-Strategie. Die Ziele bei der Stromerzeugung wurden vom Landkreis längst übertroffen. 118 Prozent des Stromverbrauchs werden mit Photovoltaik, Windkraft oder Biogas erzeugt; der Wärmebedarf aktuell nur zu 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Für die Umsetzung der 100 Prozent-Erneuerbar-Strategie schob der Landkreis viele Projekte an und sind die Kreiswerke Barnim ein zentraler Akteur. In Bernau fahren erste Wasserstoff-Busse und wurden die ÖPNV-Leistungen um viele tausend Kilometer verstärkt. "Selbst das reicht an vielen Stellen immer noch nicht", so Daniel Kurth. Auch der Landrat zeigte sich überzeugt, dass Akzeptanz durch Dialog entsteht und Nachhaltigkeit nur mit den Menschen gemeinsam geht, „wir machen uns auf den Weg – nicht nur mit schlauen Worten.“ Der Landkreis kümmert sich deshalb auch um Umweltbildung an Schulen, will Schülerinnen und Schüler erreichen. Es komme insgesamt darauf an, „etwas übrig zu lassen von unserer Welt für die, die nach uns kommen“. Dem diene auch diese Veranstaltung.

Minister Axel Vogel betonte seinen Stolz darauf im Landkreis Barnim zu leben, „weil der Barnim tatsächlich vorbildlich ist auf dem Weg in eine erneuerbare Zukunft." Aktueller Erfolg der Landespolitik sei der Kabinettbeschluss zum Klimaplan Brandenburg zwei Tage vor diesem Zukunftsdialog, am 5. März 2024. Vor 2019 gab es Treibhausgasbilanzierung, aber praktisch keine systematische Landesklimapolitik. Brandenburg zur Modellregion des 21. Jahrhunderts zu machen, wurde ein Ziel im Koalitionsvertrag und mit seinem Antritt als Minister der Begriff „Klimaschutz“ im Titel des Ministeriums und zu einem der zentralen Schwerpunkte mit zwei Referaten verankert: für den Klimaschutz und für Klimaanpassung.

Minister Vogel nannte die Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Dürren, Stürme und auch überlange Windstille als Klimawandelfolgen. Im vergangenen Jahr gab es erstmals auf allen Kontinenten gleichzeitig in bestimmten Regionen Temperaturen von 50 Grad Celsius. Die Wissenschaft könne sich das derzeit nicht erklären. Aber auf diese noch nie dagewesene Erwärmung der Atmosphäre müsse man reagieren, weil das Klima auf Kipp-Punkte zusteuert, die derart schwerwiegende Effekte auch im Land Brandenburg bewirken. „Um das zu verhindern, haben wir den Klimaplan für Brandenburg aufgestellt", so Axel Vogel. „Zugegeben: ein Plan für ein kleines Stückchen Erde, aber nicht unbedeutend. Bis 2045 eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen stellt uns vor große Herausforderungen“.

Daniela Setton stellte den im Kabinett beschlossenen Klimaplan vor. Damit hat nun auch das Bundesland Brandenburg ein Klimaschutzkonzept, eine ressortübergreifende klimapolitische Gesamtstrategie mit einem Maßnahmenprogramm, zu dem alle relevanten Fachministerien in ihrer eigenen Verantwortung beitragen und an der Umsetzung mitwirken. Der Klimaplan Brandenburg ist ein Handlungs- und Orientierungsrahmen der gesamten Landesregierung für effektiven Klimaschutz, der die Erreichung von Klimaneutralität in Brandenburg bis 2045 ermöglichen soll. Er umfasst 103 Maßnahmen, viele davon sind bereits in der Umsetzung. Der Klimaplan ist kein Gesetz. Es sind aber die Ziele und Handlungsbedarfe zur Erreichung von Klimaneutralität bis spätestens 2045 in alle klimarelevanten Strategien und Aktivitäten der Ministerien eingeflossen und so zum festen Bestandteil der Planungen der Fachressorts geworden. Die Menschen im Land beim Klimaschutz mitzunehmen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Deshalb gab es begleitend zur Erarbeitung des wissenschaftlichen Gutachtens zum Klimaplan einen umfangreichen Beteiligungsprozess. Zahlreiche dort eingebrachte Anregungen und Empfehlungen aus der breiten Öffentlichkeit wurden aufgenommen. Daniela Setton informierte auch zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Land Brandenburg: die deutliche Reduktion nach der Wende (von 125 auf 90 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von 1990 zu 1991) und die Stagnation der Werte in den 2010-er Jahren. Erst mit dem beginnenden Kohleausstieg konnten ab 2019 wieder Minderungsschritte bewirkt werden. Im Jahr 2022 beträgt der Treibhausgasausstoß in Brandenburg 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das Klimaplan-Gutachten hat ergeben, dass Brandenburg nicht auf dem Zielpfad zu Klimaneutralität und zur Erreichung „Netto-Null" in allen Sektoren ist. Unvermeidbare Restemissionen - beispielsweise in der Industrie oder in der Landwirtschaft - müssten 2045 zur Erreichung von "Netto-0"-Emissionen kompensiert werden. Wälder haben eine wichtige Funktion als Kohlenstoffsenke. Vorgestellt wurden überblicksartig zentrale Maßnahmen in den acht Handlungsfeldern des Klimaplans: vom Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, über die kommunale Wärmewende, nachhaltiges Bauen mit Holz, die Unterstützung der Industrie bei der Transformation zur Klimaneutralität, die Förderung des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs, Waldumbau- und Waldmehrung zur Stärkung der Kohlenstoff-Speicherfunktion der Wälder und der Moore bis hin zur klimaverträglichen Landwirtschaft, der schrittweisen Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung, der Erarbeitung einer Bioökonomie-Strategie, der stärkeren Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes und der Förderung von Vernetzung und Beteiligung. Von den 103 Klimaplan-Maßnahmen wies Frau Setton auf das „Transformations- und Klimaschutzpaket für Kommunen" im Rahmen des Brandenburg Pakets im Umfang von 41,5 Millionen Euro hin. Es unterstützt die Brandenburger Kommunen für die Jahre 2023/2024 dabei, unabhängiger von fossilen Energien zu werden und durch Effizienzmaßnahmen Energiekosten zu sparen. Die Mittel werden unbürokratisch an alle Brandenburger Kommunen ausgereicht und in Eigenverantwortung eingesetzt. Laut Frau Setton verdeutlicht ein eigener, übergreifender Handlungsschwerpunkt für den „Kommunalen Klimaschutz" im Klimaplan: „ohne die Kommunen ist der Plan nicht umsetzbar." Im Klimaplan außerdem vorgesehen sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung des erreichten ein wissenschaftlicher Klimabeirat, ein Klimaforum Brandenburg und die Verstärkung des Dialogs und der Kommunikation, beispielsweise über landesweite Zukunftsdialoge, zudem ernährungsbezogene Maßnahmen, schulische Umweltbildung und die Einbindung der Verbraucherzentralen. Bereits 2025 ist ein erster Bericht zum Stand der Umsetzung des Klimaplans vorgesehen.

In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Fragen zu Umwelt- und Klimaschutz angesprochen, die überwiegend konkrete Probleme vor Ort betrafen. Von besonderem Interesse waren die Planungshoheit der Kommunen und ihre finanzielle Unterstützung beim Klimaschutz, der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen und die Verbindlichkeit des Klimaplans.

Ein Teilnehmender setzte sich dafür ein, dass die Kommunen unbürokratisch deutlich mehr Budget benötigen, um zum Treiber beim Klimaschutz zu werden. Minister Vogel ist bewusst: „Wir brauchen nicht nur Gesetze und Motivation – wir brauchen auch Geld." Er erläuterte deshalb das „Transformations- und Klimaschutzpaket für Kommunen" im Umfang von 41,5 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz detaillierter. Es gelte für zwei Jahre und werde ausgeschöpft. Kommunen wählen aus einem Katalog von förderfähigen Maßnahmen, von der Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung bis zu Heiztechnik in Kommunalgebäuden. Das Land überwies den Kommunen das Geld, die Ende 2024 den Leistungsnachweis erbringen oder nicht genutzte Mittel zurückzahlen. Ein neuer, unbürokratischer Weg, weil üblich sei: Antrag stellen, Antrag prüfen, dann Förderbescheid. Alles spricht dafür, dass Kommunen Fördermittel des Bundes über den klassischen Weg in Anspruch nehmen; beispielsweise per KfW-Antrag. Dabei schneiden finanziell schwache Kommunen oft schlecht ab, die Eigenanteile nicht aufbringen können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vergibt für 3 Jahre 3,5 Milliarden Euro Fördermittel im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz". Auch für private Haushalte hat der Bund eigene Förderprogramme, beispielsweise für die Anschaffung von Wärmepumpen.

Ein Teilnehmender wies darauf hin, dass das in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stehende Wirtschaftsförderungskonzept der Intentionen von Umwelt- und Naturschutz entgegenstehe, weil der vorliegende Planungsentwurf für einen Gewerbepark ein Waldgebiet, eine Frischluftschneise und eine Trinkwasserschutzzone betrifft. Andre Stahl erklärte dazu, dass das Wirtschaftsförderungskonzept eine Potenzialanalyse enthalte. Sie dient zur Untersuchung, wo überhaupt Gewerbe möglich ist. Am Ende dieses umfassenden planerischen Abstimmungsprozesses würden die Stadtverordneten entscheiden. Wenn k.o.-Kriterien für ein Projekt vorliegen, dann werde es nicht umgesetzt.

Drei Teilnehmende äußerten Bedenken, Unmut und Kritik am umfangreichen Ausbau der Windkraftanlagen in den Bernauer Ortsteilen und der näheren Umgebung. „Viele Menschen fühlen sich von Windrädern umzingelt.“ Neu geplante Anlagen sind mit 200 Metern Höhe „Fernsehtürme“. Eine Petition mit 1.700 Unterschriften wendet sich gegen die Errichtung von zwei in einem kleinen, der Naherholung dienenden Mischwäldchen geplanten Anlagen. Die anwesenden Politiker äußerten Verständnis , dass der massive Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit stark umstritten ist - als Ortsteil-Bewohner mehr als in der Innenstadt. Andre Stahl ist bereit die Sorgen und Nöten der Menschen zu akzeptieren, die wirklich betroffen sind. Die Gesetzgebung berücksichtige den Schutzaspekt der Menschen. Deshalb überprüfe die Regionale Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark permanent, ob die Planungsvorgaben für Abstände die tatsächliche Belastung aussagekräftig widerspiegeln. Einbezogen wird auch Schlagschatten, Infraschall und die Höhe neuer Anlagen. Es werden die Interessen übereinandergelegt, Bürger beteiligt - wie in Birkholz und Birkholzaue. Ein Interessenausgleich sei schwierig. Windkraft- wie auch PV-Freiflächen­anlagen sind als „von überragendem öffentlichen Interesse" eingestuft und privilegiert. Dass Ortsteile von solchen Anlagen finanziell profitieren können, unterstrich Minister Vogel. Der Landtag hat zwei Gesetze verabschiedet: Der Solareuro muss der Kommune zugeführt werden. Seit 2019 per Windenergieanlagenabgabengesetz auch eine Sonderabgabe von 10.000 Euro pro Jahr und Anlage an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen. Dieses Geld könne für Einnahmen der Gemeinden und für mehr Akzeptanz sorgen. Laut Landrat Daniel Kurt ist per Gesetz geregelt, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark die Windvorranggebiete im Umfang von 2,2 Prozent der Fläche der Planungsgemeinschaft ausweist und den dazugehörigen Flächenplan fristgerecht vorlegt, sonst kommen alle Anträge privater Investoren zum Zug auch außerhalb der Vorranggebiete. Sind alle Vorgaben erfüllt, könne die Anlage auch errichtet werden. Bürgermeister André Stahl machte der Anwohnerin Hoffnung, dass möglicherweise die beiden Windräder, die im Waldgebiet errichtet werden sollen, nicht kommen werden.

Ein Teilnehmer äußerte Bedenken, die Versorgung mit kommunaler Fernwärme binde die Haushalte an einen Monopol-Anbieter und diktiere so die Preise. André Stahl widersprach. Der Wärmemarkt sei stark reguliert. Die Preiskalkulation werde intensiv geprüft und kontrolliert. Unangemessene Preise können gestoppt werden.

Nach der Verbindlichkeit des verabschiedeten Klimaplans gefragt, erklärte Axel Vogel, der Klimaplan wird bis 2045 gelten. Im September werde eine neue Landesregierung gewählt. Eine neue Landesregierung könne tatsächlich Änderungen am Plan vornehmen. Dem steht jedoch entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schutz des Klimas Verfassungsrang verliehen hat und es verbindliche Bundesgesetze gibt. Wer Änderungen haben wolle, der müsse erklären, wie die Ziele des Klimaplans dennoch erreicht werden können. Der Plan sei nicht perfekt, aber eine gute Grundlage für die weitere Arbeit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Minister Vogel nennt ihn „ein Rädchen von vielen“. Zu möglichen Änderungen am Plan sagt er: „Ich mache mir nur geringe Sorgen!“

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