Hauptmenü

Förderprogramm Klimaanpassung 2023 - Bereich Starkregenvorsorge

„“
„“

Im Rahmen des Programms "Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg" fördern das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg" Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.

Richtlinie trat am 7. Dezember 2023 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027.

Hinweis: Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab Februar 2024 möglich sein.

Im Rahmen des Programms "Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg" fördern das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg" Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.

Richtlinie trat am 7. Dezember 2023 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027.

Hinweis: Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab Februar 2024 möglich sein.

Kurzinformationen - Förderteil Starkregenvorsorge

  • Zielsetzung

    Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge im Land Brandenburg.

    Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel im Bereich Starkregenvorsorge im Land Brandenburg.

  • Wer wird gefördert?

    • Städte und Gemeinden
    • kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
    • Städte und Gemeinden
    • kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
  • Was wird gefördert?

    • Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
    • Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
    • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements

    Nicht gefördert werden:

    • Vorhaben, die der kommunalen Pflicht zur Abwasserbeseitigung gemäß Paragraph 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes unterliegen
    • Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
    • Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
    • Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements

    Nicht gefördert werden:

    • Vorhaben, die der kommunalen Pflicht zur Abwasserbeseitigung gemäß Paragraph 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes unterliegen
  • Wie wird gefördert?

    • Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Gesamtausgaben.
    • Bei Handlungskonzepten müssen die Gesamtausgaben mindestens 20.000 Euro und dürfen höchstens 200.000 Euro umfassen.
    • Bei baulichen und technischen Maßnahmen müssen die Gesamtausgaben mindestens 20.000 Euro und dürfen höchstens 2.000.000 Euro umfassen.
    • Vorhaben im Rahmen des Erfahrungsaustauschs und Wissenstransfers werden müssen die Gesamtausgaben mindestens 2.500 Euro und dürfen höchstens 100.000 Euro umfassen.
    • Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Gesamtausgaben.
    • Bei Handlungskonzepten müssen die Gesamtausgaben mindestens 20.000 Euro und dürfen höchstens 200.000 Euro umfassen.
    • Bei baulichen und technischen Maßnahmen müssen die Gesamtausgaben mindestens 20.000 Euro und dürfen höchstens 2.000.000 Euro umfassen.
    • Vorhaben im Rahmen des Erfahrungsaustauschs und Wissenstransfers werden müssen die Gesamtausgaben mindestens 2.500 Euro und dürfen höchstens 100.000 Euro umfassen.
  • Wo und wie erfolgt die Antragsstellung?

    Hinweis: Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab Februar 2024 möglich sein.

    Anträge sind über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

    Antragsunterlagen sowie detailierte Angaben zum Förderprogramm und "Was ist noch zu beachten?" sind auf der Informationsseite "Klimaanpassung 2023" der Investitionsbank des Landes Brandenburg einsehbar.

    Die Anträge und die zum Fördervorhaben eingereichten Unterlagen werden für den Förderteil Starkregenvorsorge durch das MLUK fachlich bewertet.

    Zusätzlich erfolgt bei Bauvorhaben mit Gesamtausgaben von mehr als einer Million Euro eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (BLB).

    Hinweis: Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab Februar 2024 möglich sein.

    Anträge sind über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

    Antragsunterlagen sowie detailierte Angaben zum Förderprogramm und "Was ist noch zu beachten?" sind auf der Informationsseite "Klimaanpassung 2023" der Investitionsbank des Landes Brandenburg einsehbar.

    Die Anträge und die zum Fördervorhaben eingereichten Unterlagen werden für den Förderteil Starkregenvorsorge durch das MLUK fachlich bewertet.

    Zusätzlich erfolgt bei Bauvorhaben mit Gesamtausgaben von mehr als einer Million Euro eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (BLB).

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen