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Welttag der Milch – Marktbedingungen für Milchbetriebe verbessern

- Erschienen am 01.06.2021

Potsdam – Seit 2001 ist der heutige 1. Juni der „Welttag der Milch“. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) rief diesen Aktionstag ins Leben, um auf die globale Bedeutung von Milch aufmerksam zu machen. Aus Sicht des Brandenburger Agrarministeriums braucht es aber vor allem deutliche Verbesserungen der Marktsituation für die Milchbetriebe mit fairen Preisen.

In Brandenburg wird Milch von ungefähr 350 Betrieben erzeugt, die insgesamt rund 137.000 Milchkühe halten. Die Milchqualität in Brandenburg nimmt seit Jahren einen Spitzenplatz in ganz Deutschland ein. Auch bei der Milcherzeugung geht der Trend zu mehr Tierwohl, mehr Regionalität und mehr Bio.

Daneben gewinnen auch pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Sojadrinks immer mehr an Bedeutung. Ein Haferdrink wird mittlerweile ebenfalls in Brandenburg produziert und wird neben dem steigenden Anteil von Menschen, die sich vegan ernähren, auch aufgrund der guten Anbaubedingungen für Hafer sowie der im Verhältnis zur Milchviehhaltung geringen CO2-Bilanz immer beliebter.

Die Milchbauern allerdings sind in einer prekären Marktsituation, in der sie oft einem Quasimonopol an Molkereien gegenüberstehen. Diese Monopolisierung hinterlässt Spuren und die Zahl an Betrieben in Brandenburg ging in den letzten Jahrzehnten fast kontinuierlich zurück.

Im Koalitionsvertrag ist das Ziel formuliert worden, die Lieferbeziehungen in der Milchwirtschaft verbindlicher zu regeln. Bisher hat der Bund dafür nicht die Möglichkeiten des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung im Agrarstrukturgesetz im Hinblick auf klare Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse genutzt. Im Bundesrat hatte sich Brandenburg im Rahmen des Agrarmarktstrukturgesetzes dafür stark gemacht, Milchpreise vor der Lieferung verbindlich festzulegen.

Letzten Freitag wurde das Gesetz im Bundesrat verabschiedet und es ist erfreulich, dass die Bundesregierung einige Punkte aufgegriffen hat, die Brandenburg eingebracht hatte, um die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken: So wurde unter anderem der Geltungsbereich des Gesetzes auf Antrag Brandenburgs neben dem Handel auch auf die verarbeitenden Betriebe als Hauptabnehmer ausgeweitet. Auch die Liste unlauterer Handelspraktiken wurde erweitert. In der kommenden Konferenz der Agrarministerinnen und -minister der Länder wird zu diesem Thema ebenfalls beraten. 

Das Landwirtschaftsministerium wird weiter Möglichkeiten nutzen, Initiativen der regionalen Akteure und die regionale Vermarktung zu stärken.

Seit 2017 wird außerdem das EU-Schulprogramm für Schulmilch in Brandenburg umgesetzt, bei der Trinkmilch mit finanzieller Unterstützung der EU unter Koordination des Agrarministeriums an den Schulen verteilt wird. Derzeit laufen für das kommende Schuljahr bereits die Vorbereitungen. Zuständig für das Antragsverfahren ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Informationen zum Schulmilchprogramm, Antragsformulare und eine Übersicht zugelassener Schulmilchlieferanten sind unter https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/schulmilch/ zu finden.